Theodor Reuss: Konflikte 1900–1921

Schriftsätze und Dokumente aus dem Umfeld von Martinismus, Memphis-Misraim, Illuminaten-Orden und O.T.O. — Geld, Diplome, Chartas, Prozesse, Hatha-Yoga, sexuelle Vorwürfe, Verträge

Theodor Reuss: Konflikte 1900–1921
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Dies ist eine Mikrostudie darüber, wie aus Personen, Streit, Druckfehlern, Gerüchten, Texten, Körperpraktiken und Ordensbehauptungen nach und nach „Tradition“ hergestellt wird.



Das erste hier vorgestellte Dokument

Am 11. Oktober 1900 verfasste Baron Adolf von Leonhardi in Platz bei Budweis eine umfangreiche Rechtfertigungs- und Gegenschrift gegen Leopold Engel. Ausgangspunkt waren Beschuldigungen Engels vom 6. Oktober. Leonhardi antwortete nicht nur auf diese Vorwürfe, sondern erhob seinerseits schwere Anschuldigungen gegen Engel und Theodor Reuss.

Die 15-seitige Handschrift befindet sich im Nachlass des Okkultisten und Martinisten Papus (Gérard Encausse) in der Bibliothèque municipale de Lyon. Damit ist das Schriftstück zugleich ein Dokument aus dem unmittelbaren Kommunikationsraum von Martinismus, Illuminaten-Orden und dem frühen Reuss-Milieu.

Quellenkritik: Die Vorwürfe des Schreibens sind Leonardis Behauptungen. Das Manuskript allein beweist weder Betrug, Veruntreuung noch die übrigen Anschuldigungen. Für die Organisationsgeschichte ist das Dokument dennoch aufschlussreich, weil es Beziehungen, Selbstbezeichnungen, Konflikte und Kommunikationswege sichtbar macht.

Die hier gezeigten Scans wurden aus dem überlieferten PDF in die richtige Manuskriptreihenfolge gebracht, Doppelseiten getrennt und ausschliesslich zur besseren Lesbarkeit sanft in Kontrast und Schärfe optimiert. Es wurde keine inhaltliche Retusche vorgenommen.

Originalscans

Die 15 Manuskriptseiten in chronologischer Reihenfolge. Ein Klick auf eine Seite öffnet die grössere Bilddatei.

Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 1
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 2
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 3
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 4
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 5
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 6
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 7
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 8
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 9
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 10
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 11
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 12
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 13
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 14
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Adolf von Leonhardi, Schriftsatz gegen Leopold Engel und Theodor Reuss, 11. Oktober 1900, Manuskriptseite 15
Manuskriptseite 15 · zum Transkript

Lesetranskript

Orthographie, Wortwahl und die teilweise unregelmässige Grammatik der Vorlage werden soweit wie möglich beibehalten. Nicht sicher lesbare Stellen bleiben gekennzeichnet. Die wenigen bei Ellic Howe/Helmut Möller, Merlin Peregrinus, Würzburg 1986, S. 111–114 wörtlich überlieferten Passagen dienen als Kontrollstellen, nicht als unabhängige zweite Quelle.

Zeichen: [unleserlich] = derzeit nicht sicher entzifferbar · [... unleserlich ...] = längere Lücke · [Wort?] = unsichere Lesung · [KONTROLLSTELLE H/M] = anhand Howe/Möller kontrollierte Passage.

MANUSKRIPTSEITE 1 [Scan 1]

Information
auf den Brief des Leopold Engel d. d. 6/10 1900.

In meiner Sache mit Herrn Leopold Engel
sind zwei vollkommen getrennte
Abschnitte zu unterscheiden, und zwar die
Beschuldigungen des Herrn Leopold Engel
gegen mich und 2te Beschuldigungen meiner-
seits gegen Engel.

ad 1. Diese Beschuldigungen des Herrn Leopold
Engel bestehen darin, daß er behauptet, ich
hätte ihn verleumdet und zweitens ich hätte
mich unehrenhaft benommen.

Die erste Beschuldigung begründet er dadurch,
daß er anführt, ich hätte gelegentlich meiner
Wechselklage in Wien [... mehrere Wörter unleserlich ...]
Engel habe die Polizei wegen [... unleserlich ...].

In dem Briefe vom 6/10 führt nun
Herr Engel die Sache so darzustellen, als
wenn es sich um einen Wechsel handeln
würde; es handelt sich aber um zwei
Wechsel, wie Herr Engel selbst
schreibt.

Diese beiden Wechsel haben jeder eine
Vorgeschichte für sich.

MANUSKRIPTSEITE 2 [Scan 2 links]

Der erste Wechsel wurde auf Annahme
des Herrn Engels von mir als Zahlung
für die zweite Rate einer Lebensversicherung,
welche ich abgeschlossen durch Herrn Engels Ver-
mittlung bei der Niederländischen
Lebensversicherungs-Gesellschaft, deren Haupt-
agent in Dresden Herr Leopold Engel ist, gegeben.

Der zweite Wechsel wurde von [unleserlich]
Wien [unleserlich] und ist gegenwärtig
eingelöst, inclusive Kosten.

Der zweite Wechsel hat einen anderen höchst
[interessanten?] Grund. [... längere Passage im Scan nur
fragmentarisch lesbar ...].

[KONTROLLSTELLE H/M S. 112:]
„eine größere Anzahl Wechsel (100.000 Mark)
nebst einer Cautionsbestellung auf (seine) Domaine
in der Höhe von 200.000 Mark unter der Vorspiegelung,
die Deutsche Bank oder eine andere werde dieselben
escomptiren, herausgelockt“.
[„(seine)“ ist eine Klammerergänzung der Druckwiedergabe und
wird nicht als eigenständige Handschriftenlesung behandelt.]

Im Augenblick der höchsten [Gefahr?] wurden
die Wechsel und die Cautionsbestellung auf
[... unleserlich ...] durch einen mir bekannten
Herrn, den ich durch Reuss kennen gelernt hatte,
Herrn Otto Buchwald, Verleger in Berlin,
[... unleserlich ...] und mir zurückgegeben.

Wenn dies nicht geschehen wäre, wäre ich heute
wahrscheinlich total ruiniert; denn die beiden
Herren hätten wahrscheinlich [... unleserlich ...].

[H/M S. 113: Otto Buchwald wird als Verleger bezeichnet, den Leonhardi
durch Reuss kennengelernt hatte; nach der dortigen Zusammenfassung soll es
Buchwald gelungen sein, Reuss „hereinzulegen“ und Leonhardi die Wechsel
zurückzugeben.]

MANUSKRIPTSEITE 3 [Scan 2 rechts]

[Diese Seite ist in der vorliegenden Reproduktion nur fragmentarisch
sicher lesbar. Die folgenden Wörter und Satzteile sind als
Lesefragmente, nicht als rekonstruierter Fließtext wiedergegeben.]

[Überschrift/Einfügung unklar]

„Wechsel durch eine dritte Person gegen mich
geltend gemacht“ [...].

„Leopold Engel“ [...]
„Baumeister [Name unklar] in Dresden“ [...]
„gegen mich“ [...]

[...] „Criminal-“ [...]

[...] „Dr. Weiss, Wien“ [...]
[...] „gemeinsamen Besprechung“ [...]

[Der rechtlich-finanzielle Zusammenhang ist erkennbar, die genaue
Syntax dieser Manuskriptseite wird wegen der Scanqualität nicht
konjiziert.]

MANUSKRIPTSEITE 4 [Scan 3 links]

[Auch diese Seite bleibt in größeren Teilen fragmentarisch.]

[...] „die Criminalacte“ [...]
[...] „in Wien“ [...]
[...] „Director [Name unklar]“ [...]
[...] „die Verhaftung dieser beiden Herren zu veranlassen“ [...]

[...] „Herr Engel“ [...]
[...] „Illuminaten“ [...]
[...] „Herr Leopold Engel“ [...]
[...] „anderen Orden“ [...]

Herr Engel beschuldigt mich
1. der Verleumdung [...]
2. [...]
3. [...] „des Dr. [Name unklar]“ [...] „nicht gezahlt“ [...]

[...] wie ich glaube, aus dem Wahrheitsbestand
deutlich hervor, daß meine hierbei gegebenen
zwei Wechsel vollkommen [...] waren [...]

[Keine Ergänzung der fehlenden juristischen Formulierungen aus dem
bloßen Sinnzusammenhang.]

MANUSKRIPTSEITE 5 [Scan 3 rechts]

Was die zweite Beschuldigung anbelangt,
ich hätte wahrheitswidrig geschrieben, [...],
[Streichung] weil ich die Kosten
des Dr. [Name unklar] in Wien nicht gezahlt und die
[...] Verpflichtung nicht aufrecht erhalten, so
führe ich das Folgende dagegen an.

Die Kosten des Dr. [Name unklar] sind mir [...]
anerkannt; [...]
die Lebensversicherung konnte ich nicht aufrecht erhalten,
[... längere Passage unleserlich ...].

[...] zum gegenwärtigen Stande der
betrügerischen Vorgänge des Engel und Reuss
gegen mich geführt [...].

[...] die Behauptung des Herrn Engel,
daß ich irgend einem [...] in Leipzig
[...] habe, ist wieder eine freie Lüge.

[...] Herr Engel [...] Reuss [...]
circa 4000 fl. ö. W. an barem [...]
[...].

[Der Sinn einzelner Sätze ist erkennbar; ihre fehlenden Bindeglieder
werden nicht ergänzt.]

MANUSKRIPTSEITE 6 [Scan 4 links]

Jeden Unparteiischen gegenüber [unleserlich] hier,
daß die Beschuldigungen des Herrn Engel
mir gegenüber völlig unbegründet sind.

ad 2. Meine Beschuldigungen gegen
Herrn Engel bestehen aus folgenden:

1. Hat sich Herr Engel als Bruder mir
in vollkommen unehrenhafter Weise gegen
mich benommen. Wie mir [unleserlich]
glaub bei mir aufgenommen, wie von
[unleserlich] Auge [unleserlich] gegenüber
hat er – angeblich nur mir zu helfen –
bei mir Herrn Theodor Reuss eingeführt,
[...].

[KONTROLLSTELLE H/M S. 112:]
„von welchem ihm bekannt sein mußte,
welches Geistes Kind er sei, nachdem er
denselben lange Zeit hindurch wegen seines
Characters öffentlich verfolgt [habe]“.
(Zeugen: [mehrere Namen unklar].)

2. Hat Herr Leopold Engel in Gemeinschaft
mit Theodor Reuss mich – der ich ziemlich
unfertig mit allen Verhältnissen war –
in Machinationen verwickelt, die [... unleserlich ...]
meine sämtlichen [... unleserlich ...] und
meine Existenz bedroht haben.

Die Sache kam so:
Ende Jänner 1900 führte mir auf
einmal Engel von Dresden vor; hatte
mir mitgeteilt, mir aus meiner schwierigen
[unleserlich] Lage [unleserlich].

MANUSKRIPTSEITE 7 [Scan 4 rechts]

[Fortsetzung:] zu helfen. Ich müsse mit ihm und Reuss
in Gemeinschaft „eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung und dem Sitz in Dresden gründen. Andere
Brüder würden dann gute Accepte geben, diese würde
diese Gesellschaft als Devisen mit ihrem Scrio versehen
[ihm] liefern und [er] könne unbedingt bei Banken Geld
darauf erhalten, bis die Industrien so weit in Schwung
gebracht seien, daß dann die Deutsche Bank, bei welcher
Reuss die grössten Connectionen habe, einspringen könne.“
[H/M S. 112; die in eckigen Klammern stehenden Pronomen sind dort
als editorische Ergänzungen gesetzt.]

Auf diesen Vorschlag des Herrn Engel
gab ich vorerst eine ablehnende Antwort,
weil mir die Sache gefährlich
schien.

Hierauf kam am [unleserlich] Herr Engel
mit Reuss hierher [unleserlich].
Reuss wies sich [... unleserlich ...] aus;
[... mehrere Wörter unleserlich ...]
und dies die Gesellschaft m. b. H.
unter dem Namen [... unleserlich ...]
Industrie-Gesellschaft m. b. H. zu gründen.

[H/M S. 112 fassen die unmittelbar vorausgehende Passage so zusammen,
daß Reuss sich „mit allen möglichen Papieren und Empfehlungen ausgewiesen
hatte“.]

Kurze Zeit darauf erhielt ich „eine Anzahl Devisen“
[... unleserlich ...].

Diese wurden bei der Filiale der von H/M als
„Zionoslenská banka“ wiedergegebenen Bank in Budweis
mehrfach „anstandslos“ angenommen und umgewechselt.
Nach einer Zusammenkunft mit Reuss gab der Dirigent
[Hrdina] eine „bindende Erklärung“ ab, „in welcher er
die Filiale verpflichtete monatlich eine Summe von
200.000 Mark in solchen Devisen zu escomptiren“.
[Die in Anführungszeichen stehenden Lesungen nach H/M S. 112–113;
der Zusammenhang ist im Manuskript erkennbar. Die Schreibweise
„Zionoslenská banka“ folgt hier bewußt Howe/Möller und wird im Transkript
nicht stillschweigend normalisiert.]

EDITORISCHE NOTIZ ZU SCAN 5

Scan 5 ist eine zweite Aufnahme derselben Manuskriptseiten 6–7 wie Scan 4
und wird deshalb nicht ein zweites Mal transkribiert.

MANUSKRIPTSEITE 8 [Scan 6 links]

Beim [unleserlich] der Firmenanteile [unleserlich]
[unleserlich] zum [unleserlich] Erwerb [unleserlich]
der [unleserlich] Aktien erste dieselben aufgenommen
und Übertragung hatten wir über das kleine Geld.
Notwendigerweise ich von meinen beiden Mitgliedern
von der ganzen Hälfte des [unleserlich] und Reuss,
sowie der Wechsel dieser Firma rückgängig.

Dieser Vorgang des [unleserlich] bei den
Actien in Ausweis [unleserlich] sich ergeben.

Recht bald stellte sich nach Leonardis Darstellung heraus,
„daß die ganzen gelieferten Devisen – Kellerwechsel [waren],
d. h. mit Unterschriften von Personen versehen, die entweder
überhaupt nicht [existierten] oder kein Vermögen [hatten]“.
[H/M S. 113; die Klammern stehen bereits in deren Wiedergabe.]
Leonhardi führt anschließend als Beispiel einen Unterzeichner an,
der im Jahr zuvor wegen Betruges zu mehreren Monaten Zuchthaus
verurteilt worden sei. [Die betreffende Manuskriptstelle ist nur
teilweise sicher lesbar.]
Weil es sich wirklich nach einem Zusammenhange
mit Reuss und der dortigen Firma [unleserlich]
[unleserlich] auch ein solcher in die [unleserlich]
gestellt war. Für die Actien wahrscheinlich
nochmals einen [unleserlich] von 200.000 Mark
gleichen Wechsel zur Versicherung.

(Die Belege für diese Angaben befinden sich bei
Herrn Dr. Ludwig [Nachname unklar], Prag.)

Aus meinem [unleserlich] dieser Besprechung wollte
die Illuminaten-[unleserlich] einiges hervor, daß
die gegen gedruckten Schriften – Illuminaten –
[unleserlich].

Ich benützte mehrmals die sich mir bietende [unleserlich]
[unleserlich], nicht erst zu erklären [unleserlich],
daß ich dadurch [unleserlich] sei. Als ich nicht
[unleserlich] konnte [unleserlich].

MANUSKRIPTSEITE 9 [Scan 6 rechts]

Und [unleserlich]; ich glaube, diese [unleserlich]
[unleserlich] noch bei, daß ich Reuss wenigstens
so [unleserlich] [unleserlich] hätte [unleserlich]
dieselben nicht mit anderen möglichen [unleserlich]
und [unleserlich] anzunehmen.

Diese Belege hat auch Dr. [Name unklar] von mir
geprüft.

Was unwiderlegbar und [unleserlich] Engel
und Reuss [unleserlich] bei [unleserlich]
der [unleserlich] gerade [unleserlich] der eine [unleserlich].

„Unter den Accepten auf diesen Wechseln erschien
am häufigsten die Unterschrift A. Neumann, Berlin
Enckeplatz 133. Auf Erkundigungen der Ziono hin
erfuhr dieselbe, daß dieser A. Neumann ein vielfacher
Millionär und sehr gut sei. Auf eine Anfrage erklärte
dieser A. Neumann, er wisse von diesen Wechseln nichts.
Ich fuhr dann auf Rath meiner Rechtsfreunde nach Berlin,
um die Sache zu constatiren. Resultat meiner Forschung
war bezüglich Neumann: A. Neumann ist vielfacher Millionär
und wohnt im 1. Stock Enckeplatz 133; im dritten Stock
hatte Th. Reuss eine seiner Geliebten – er hatte damals
drei auf einmal – eine geschiedene Frau Anna Neumann
[eingelogiert] – A. Neumann, welche diese Wechsel acceptirt
hatte !!!!!“
[Kontrolliert nach H/M S. 114. „Ziono“ wird dort so gedruckt;
eine stillschweigende Modernisierung zur Bankbezeichnung erfolgt
im Transkript nicht.]

MANUSKRIPTSEITE 10 [Scan 7 links]

3. Beschuldige ich Herrn Engel, daß er
mich in Gemeinschaft mit Herrn Reuss
um circa 9000 fl. ö. Wrg. beschwindelt resp.
mir dieselben herausgelockt und [unleserlich]
habe[n].

Die Geschichte geht so: Von dem Geld,
welches die Illuminaten-Leute [unleserlich]
verlangten, Engel mit Reuss diese Beträge
[unleserlich] Kosten der Gründung des Illuminaten-
Weltbundes zu zahlen, dann als Vorschuß
für die Reise, welche der Mitgliedschaft
[unleserlich] haben. (Wie ich diese Vorschüsse
wieder [unleserlich] nach beweisen, daß mir
[unleserlich] [unleserlich] Rechnung [unleserlich].)

Als dann [unleserlich] wurde [unleserlich]
daß diese [unleserlich] auch mir eine
Betrügerei war, war mir derart [unleserlich]
zu bilden.

(Beweismittel meiner Behauptung:
Zeugen: [mehrere Namen teilweise unleserlich],
[unleserlich] die Rechnungen, welche ich auch [unleserlich],
sowie die Correspondenz der Leute
und dergleichen; [mehrere Namen unklar].)

MANUSKRIPTSEITE 11 [Scan 7 rechts]

4. Beschuldige ich Herrn Engel, einen Wechsel
von 450 fl. [unleserlich] zu circulieren
und gegen mich geltend gemacht zu haben.

Wie schon früher gesagt, hat Engel mir
den 450 fl. [unleserlich] handschriftlich bestätigt
[unleserlich] behalten und die Zahlungspflicht
dem Baumeister [Name unklar] in Dresden,
bei welcher die [unleserlich]gesellschaft [unleserlich]
[unleserlich] gemacht hatte, mitgeteilt.

Nachdem mir die beiden Herren
gemeinschaftlich 9000 fl. herausgelockt hatten,
hätten sie von diesem Betrage eigentlich
auch den Aufenthalt bezahlen können.
Daß die [unleserlich] Behandlung dieses Wechsels
war mir so [unleserlich] [unleserlich].

5. [Im Manuskript als eigener Beschuldigungspunkt eindeutig erkennbar.]

[KONTROLLSTELLE H/M S. 114:]
„Beschuldige ich Engel mit Reuss zusammen
des Verbrechens der schwarzen Magie begangen durch
Hypnotisirung zu selbstsüchtigen Zwecken.“

Hierüber:
[... unleserlich ...]
Der Dirigent Hrdina, „ein tüchtiger Mensch“, hätte
„niemals bei voller Zurechnungsfähigkeit einen solchen
Unsinn gemacht wie den: Wechsel in so hohen Beträgen
zu nehmen ohne Erkundigungen einzuziehen“.
[H/M S. 114.]

MANUSKRIPTSEITE 12 [Scan 8 links]

[Fortsetzung zu Punkt 5:]
[... unleserlich ...]
„Engel und Reuss sind beide ausgebildete Hypnotiseure“;
daß dies so sei, wisse Leonhardi als jemand, „an welchem
sie auch ihre Kunst vergebens versucht haben und dann
von anderen Personen“.
[H/M S. 114; Satzbau der Vorlage bzw. der dortigen Wiedergabe
nicht geglättet.]

6. Beschuldige ich Reuss allein: daß er
mit [unleserlich] in Berlin einen Vertrag
abschloß, nach dem er die [unleserlich] zu
tragen und [unleserlich] zu [unleserlich].
Ausdruck ganz sicher kann auf diesen
Vertrag [unleserlich], wird als er weiter [unleserlich].
War der Reuss übrigens [unleserlich].
Ich beweise alle Angaben [unleserlich]
die [unleserlich] ich Reuss gegen mich
benommen.

7. Beschuldige ich Reuss der directen
Veruntreuung von 900 Mark.

Er erhielt dieselben von mir [unleserlich],
daß ich einen Wechsel gegeben; mir
denselben [unleserlich] abzuliefern. Er hielt mir
nur rund 100 Mark; 700 Mark hat er
unterschlagen.

Zeugen bei Punkt 6 u. 7:
Otto Buchwald, [unleserlich]
Fritz Schellenberg, [unleserlich]
[weitere Namen unklar].

MANUSKRIPTSEITE 13 [Scan 8 rechts]

Für die Wahrheit aller im Vorstehenden
angeführten Thatsachen treten als Zeugen ein:

Berlin resp.:
Gottfried [Nachname unklar]
Dr. [Name unklar]
Dr. [Name unklar]
Fräulein Ingeborg Müller
Ludwig [Nachname unklar]
Herr [Name unklar]
Walter Hille
Otto Buchwald, Berlin
Fritz Schellenberg
Dr. [Bernheim?], Prag
Dr. M. L. Weiss, Wien
[weiterer Name/Titel unklar]

Ferner die ordnungsgemäß geführten Bücher
der Buchhaltung und diverse Correspondenzen.

Aus dem vorhergehenden gelange ich
nun zu folgenden Schlüssen:
Ich halte Herrn Leopold Engel u.
Reuss wegen Betrug, Schwindel u. Verleumdung
[unleserlich]. [unleserlich] ich finde es nicht [unleserlich],
ich die [unleserlich] der mich denselben
verbündeten J. O. [unleserlich] schreiben werde.

Es ist nun eine [klare?] Consequenz
[... unleserlich ...], daß Verbrecher,
die längere Zeit ungestraft ihr Handwerk
treiben, schließlich so frech werden, daß sie
sich selbst [mit Händen?] greifen lassen.
Dies scheint mir auch der Fall bei Engel
und Reuss zu sein.

MANUSKRIPTSEITE 14 [Scan 9 links]

Ich habe meine lange stillschweigende [unleserlich]
genug klar ausgesprochen, sowie es durch die
zwei Menschen veranlaßt worden ist.
Auf diese Weise [unleserlich] ich Herrn Engel
die betreffenden [unleserlich] habe, nachdem er
schon den ganzen Winter [unleserlich] immer
[unleserlich] gegen mich [unleserlich] und [unleserlich]
schließlich, weil er mir [unleserlich] [unleserlich],
[unleserlich] erwiderte [unleserlich]
mehrere meiner Ehre angegriffen, so habe ich
schließlich alle Rücksichten auf.

Ich stelle deshalb folgenden Vorschlag:
Dadurch daß ich in dieser Sache [unleserlich]
und jeder Zeit von den [unleserlich] [unleserlich]
die angeführten Zeugen und Belege
unparteiisch [unleserlich] sind, daß Engel u.
Reuss in Gemeinschaft mit anderen [unleserlich]
[unleserlich] habe zu Schaden kommen lassen,
die darauf als Betrüger und [unleserlich]
bezeichnen können, [unleserlich].

Die beiden höchsten Stellen, die in der
[unleserlich] Freimaurerei [unleserlich]
[unleserlich] gegenüber der Illuminaten [unleserlich]
[unleserlich].

MANUSKRIPTSEITE 15 [Scan 9 rechts]

[KONTROLLSTELLE H/M S. 113:
Die folgende Passage ist in der Handschrift erkennbar, wird für die
Edition aber nach der wörtlichen Druckwiedergabe kontrolliert:]

1. „es möge das Bündnis zwischen (den) Illuminaten
und den Martinisten in Deutschland und Oesterreich unter
gleichzeitiger Angabe der Gründe warum“ nach Paris (sic),
„wieder vollständig gelöst werden und davon alle
M(itglieder) verständigt werden“.

2. Alle „S.M., die in den I(lluminaten) Orden eingetreten“,
sollten sich von dem Orden trennen, solange jene
„beiden Verbrecher“ dort nicht ihrer Stellung enthoben seien.

Sollte diesen meinen Bedingungen nicht stattgegeben
werden, so bin ich gezwungen, zum Schutze meiner
eigenen Ehre [... unleserlich ...] zusammen mit der Bank
strafrechtliche Schritte zu unternehmen.

Bei dem „entstehenden Skandal (werde) es wohl kaum
anders gehen, daß auch auf eine Anzahl S.M., soweit
sie mit diesen Herrn in Verbindung stehen, ein
schiefes Licht fallen (werde)“.
[Die Anführungszeichen und runden Klammern dieses Abschnitts folgen
der Wiedergabe bei H/M S. 113.]

Was die Ausführung anbelangt werde der
Fall [unleserlich], bis ich die diesbezüglichen,
[unleserlich] weiter verfolge [unleserlich].

Platz 11/10 1900.

Baron Adolf Leonhardi
[Nach der Unterschrift steht eine Martinistenbezeichnung mit „S“, „I“
und „72“. Howe/Möller S. 113 geben sie typographisch als S...I...72 wieder;
die genaue Punktsetzung wird hier nicht normalisiert.]

Einordnung / Analyse

1. Zwischen öffentlicher Zusammenarbeit und internem Konflikt

Die Position des Dokuments in dieser Papier-Galerie ist nicht zufällig. Auf der unmittelbar vorhergehenden Seite stehen Engel und Reuss 1900 im Wort, dem Organ des Illuminaten-Ordens, noch sichtbar nebeneinander. Leonardis Schriftsatz vom 11. Oktober desselben Jahres zeigt eine völlig andere Perspektive: Hinter der öffentlichen Organisationsfassade zeichnet sich ein Geflecht persönlicher, finanzieller und ordenspolitischer Konflikte ab.

Das ist besonders bemerkenswert, weil Engel und Reuss auch danach nicht einfach getrennte Wege gingen. Im März 1901 wirkten sie bei der Wiedereröffnung der Loge „Ludwig“ noch gemeinsam mit; erst im Sommer 1901 wurde deren offizielle Verbindung zum Illuminaten-Orden gelöst und der Streit brach erneut offen aus. Das Leonhardi-Dokument zeigt somit keine einfache Vorgeschichte eines linearen Bruchs, sondern eine Phase wechselnder Kooperationen und Feindschaften.

2. Der finanzielle Kern

Der grösste Teil der Handschrift ist keine esoterische Abhandlung, sondern eine chaotische Abrechnung über Wechsel, Bürgschaften, eine Lebensversicherung, geplante Gesellschaftsgründungen, Banken und hohe Geldbeträge. Leonhardi behauptet, Engel und Reuss hätten ihn in Geschäfte hineingezogen, die seine wirtschaftliche Existenz bedrohten. Besonders auffällig sind seine Angaben über Wechsel im Umfang von 100.000 Mark und eine Kautionsbestellung von 200.000 Mark sowie der Plan einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Dresden.

Diese Einzelheiten sind nicht deshalb wichtig, weil sie die behaupteten Manipulationen beweisen würden. Sie zeigen vielmehr, wie wenig die damaligen okkulten Netzwerke von gewöhnlichen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen getrennt waren. „Brüder“, Ordensbeziehungen, Empfehlungsschreiben und geschäftliches Vertrauen erscheinen bei Leonhardi als Teile desselben Beziehungsgeflechts.

3. Martinisten und Illuminaten

Organisationsgeschichtlich am wichtigsten ist der Schluss. Leonhardi bezeichnet sich als Martinist und fordert Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Martinisten und Illuminaten in Deutschland und Österreich. Er verlangt, die Gründe nach Paris zu melden, das Bündnis mit den Illuminaten vollständig zu lösen und diejenigen Martinisten, die zugleich dem Illuminaten-Orden angehörten, zum Austritt zu bewegen, solange Engel und Reuss dort ihre Stellung behielten.

Damit belegt das Schriftstück zumindest aus Leonardis Perspektive eine institutionelle Überschneidung, die über private Bekanntschaften hinausging. Paris erscheint als übergeordnete Adresse des Martinistenmilieus. Der Konflikt um Engel und Reuss wird nicht lediglich als persönliche Fehde behandelt, sondern als Problem, das eine internationale Ordensverbindung berührt.

4. Acht Monate später: Papus autorisiert Reuss

Gerade deshalb erhält die nächste Seite dieser Galerie zusätzliches Gewicht. Am 24. Juni 1901 autorisierte Papus Theodor Reuss als Inspecteur Spécial des Martinistenordens mit Sitz in Berlin. Nur acht Monate zuvor hatte Leonhardi seine Ordensoberen aufgefordert, gerade wegen Engel und Reuss Konsequenzen für die Verbindung mit den Illuminaten zu ziehen.

Der Gegensatz muss nicht bedeuten, dass Papus Leonardis Darstellung für falsch hielt; ebenso wenig wissen wir, ob und wie der Schriftsatz intern behandelt wurde. Er zeigt aber, dass aus dem Dokument keine geradlinige institutionelle Wirkung abgeleitet werden darf. Die persönlichen und organisatorischen Beziehungen waren beweglicher, als spätere Stammbäume von Orden vermuten lassen.

5. „Schwarze Magie“ mitten im Wechselgeschäft

Die eigentümlichste Passage ist Leonardis fünfter Beschuldigungspunkt. Er wirft Engel und Reuss „schwarze Magie“ durch Hypnotisierung zu eigennützigen Zwecken vor und bezeichnet beide als ausgebildete Hypnotiseure. Diese Behauptung ist kein Nachweis irgendeiner magischen Handlung. Interessant ist vielmehr ihre Funktion im Text: Leonhardi benutzt ein okkultes Erklärungsmuster, um die angeblich unvernünftige Bereitschaft des Bankdirigenten Hrdina zu erklären, aussergewöhnlich hohe Wechsel ohne ausreichende Prüfung anzunehmen.

Hier verschmelzen die beiden Ebenen des Dokuments vollständig. Ein wirtschaftlicher Konflikt wird mit dem Vokabular des gemeinsamen okkulten Milieus gedeutet. Gerade dadurch wird die Handschrift kulturgeschichtlich interessanter als eine blosse Streitakte.

6. Was das Dokument beweist — und was nicht

Die eigentliche Bedeutung des Schriftsatzes liegt daher weniger in der Frage, ob jede einzelne Beschuldigung Leonardis zutraf, als darin, dass er einen Blick hinter die später so ordentlich gezeichneten Organisationsdiagramme erlaubt.

Reuss und der Dauerstreit — weitere Konfliktakten

Methodischer Vorbehalt: Die folgenden Auseinandersetzungen beweisen Leonardis Anschuldigungen von 1900 nicht und ergeben keine psychologische Diagnose Theodor Reuss’. Dokumentierbar ist jedoch eine lange Serie von Konflikten um Geld, Zuständigkeiten, Diplome, Chartas, Ordensnamen, persönliche Loyalitäten und öffentliche Gegendarstellungen. Wo Gegner Reuss’ polemisch oder retrospektiv schreiben, wird dies kenntlich gemacht; besonderes Gewicht erhalten zeitgenössische Akten, Reuss’ eigene Briefe und von ihm unterzeichnete Verträge.




Vorlauf 1887: London — Ausschluss und Spionageverdacht

Leonhardi war nicht der erste, mit dem Reuss in eine scharf geführte Auseinandersetzung geriet. Bereits in London gehörte Reuss dem Umfeld der Socialist League an und wurde 1887 ausgeschlossen. Zeitgenössisch wurde ihm vorgeworfen, Informationen an eine ausländische Regierung und an die bürgerliche Presse geliefert zu haben. Ellic Howe, der die politischen Londoner Quellen später auswertete, hielt den Verdacht einer Tätigkeit für die preussische politische Polizei für nicht beweisbar; die Indizien seien lediglich indirekt. Für die hier verfolgte Konfliktgeschichte genügt der nüchternere Befund: lange vor seinen freimaurerischen Ordensgründungen endete bereits eine politische Zusammenarbeit mit Ausschluss, öffentlichem Verdacht und Gegenbeschuldigungen.

1901–1902: Engel und Miller — Trennung, Rückkehr, Ausschluss und Papierkrieg

Leonhardis Schriftsatz steht somit nicht am Anfang aller Reuss-Konflikte, aber sehr früh im okkult-freimaurerischen Teil der Akte. 1901 gerieten Reuss und Leopold Engel offen aneinander. Die Verbindung brach zunächst auf, scheint Ende 1901 oder Anfang 1902 nochmals hergestellt worden zu sein und mündete im Sommer 1902 in Engels Ausschluss aus Reuss’ unmittelbarem Organisationskreis. Das ist eher das Ende einer Phase instabiler Zusammenarbeit als ein einziger sauberer institutioneller Schnitt: Amtsbezeichnungen, Diplome und andere Papiere liefen teilweise über den persönlichen Bruch hinaus weiter und mussten gerade deshalb zurückverlangt, für ungültig erklärt oder neu beansprucht werden. Reuss stellte die Geschichte zwölf Jahre später in seiner Oriflamme von 1914 aus seiner Sicht dar: Engel und Sigmund Miller seien wegen eines „Aktes der Falschheit und des Treubruches“ aus der Grossen Mutterloge „Ludwig“ gestrichen worden. Ein Schreiben vom 8. Juli 1902 habe Engel davon verständigt.

Das Protokoll der Grossloge des Swedenborg-Ritus vom 2. September 1902 zeigt die praktische Nachgeschichte. Engel und Miller weigerten sich, ihre Diplome zurückzugeben; von einer Klage wurde abgesehen, stattdessen sollten ihre Zertifikate in der Oriflamme für ungültig erklärt werden. Im selben Umfeld verliessen Mitglieder den Illuminaten-Orden. Der Streit betraf damit nicht bloss persönliche Sympathie, sondern ganz handfest die Frage, wer nach einer Trennung noch Diplome, Titel und organisatorische Zugehörigkeit beanspruchen konnte. Die ausführlichere Chronologie findet sich im Artikel zum Neuen Illuminaten-Orden und Das O.T.O.-Phänomen.

1902–1905: Welche 100 Mark? — Oriflamme, Diplome und „Augsburg gegen Reuss“

Am 2. September 1902 erklärte Reuss in einer Sitzung der Provinzial-Grossloge, die nächste Nummer der Oriflamme könne wegen Geldmangels nicht erscheinen. Dr. Gross bot daraufhin 100 Mark an; am 6. September schrieb er an Reuss: „Anbei die 100 Mk. zu den bekannten Zwecken.“ Gerade die scheinbare Eindeutigkeit dieses Vorgangs wurde später zum Gegenstand eines Rechtsstreits. Die 1905 überlieferten Schriftsätze tragen die Bezeichnung „In Sachen Augsburg gegen Reuss“. Im Zentrum stand nicht bloss die Frage, ob 100 Mark geschuldet waren, sondern welche 100 Mark überhaupt gemeint waren.

Die Klägerseite bestritt ausdrücklich, dass Gross’ Zahlung vom 6. September 1902 mit den nun eingeklagten 100 Mark identisch sei. Das streitige Darlehen sei Reuss zu anderer Zeit und persönlich gegeben worden. Die September-Zahlung dagegen habe nach dieser Darstellung anderen Zwecken gedient: Zahlungen an Gross im Zusammenhang mit Beförderungen und Diplomen, zu denen weitere Beträge gleicher Art hinzugekommen seien. Gleichzeitig erklärte die Klägerseite die Oriflamme zu einem Privatunternehmen Reuss’. Ein zeitweiliger Hinweis, das Blatt werde von der Mutterloge und dem Tempel „Zum heiligen Gral“ herausgegeben, sei nach dem Schriftsatz sofort beanstandet worden; auch Weinholtz erscheint in dieser Vorgeschichte zeitweilig als Herausgeber.

Damit nicht genug: Die Klägerseite griff die von Reuss vorgelegte Beweisführung selbst an. Aus den Originalprotokollen der damaligen Provinzial-Grossloge und des Tempels müsse sich ergeben, dass Reuss niemals mit der Herausgabe der Oriflamme beauftragt worden sei. In der zum Klageabweisungsantrag eingereichten Protokollabschrift werde zudem die Anwesenheit eines Mannes behauptet, der weder in der Präsenzliste stehe noch tatsächlich an der Sitzung teilgenommen habe. Deshalb verlangte die Gegenseite die Vorlage des Kassenbuchs und der Originalprotokolle. Der Streit ging also bereits auf der Ebene der Akten darum, welches Schriftstück beziehungsweise welche Überlieferungsfassung glaubwürdig war.

Reuss’ Seite argumentierte natürlich genau entgegengesetzt. Gross habe die 100 Mark vom 6. September nicht Reuss als Privatperson geliehen, sondern der Provinzial-Grossloge, um das Weitererscheinen der Oriflamme zu ermöglichen. Reuss verwies auf das Protokoll vom 2. September, den damaligen Fehlbetrag des Blattes und das Kassenbuch der Grossloge. Seine Darstellung verband die Zahlung zudem mit der kurz darauf erfolgten Bildung des Sanktuariums des Schottischen und Memphis-Ritus: Gross habe dort einen hohen Grad gegen eine erheblich grössere Gebühr erhalten, wobei die für die Oriflamme gegebenen 100 Mark angerechnet worden seien, nachdem er sich bereit erklärt habe, die Summe à fond perdu stehenzulassen.

Der Fall ist deshalb aufschlussreicher als ein kleiner Darlehensprozess. In wenigen Seiten überlagern sich Privatperson und Amtsträger, privates Unternehmen und Logenorgan, Darlehen und Ordensgebühr, Kassenbuch und Protokoll, Diplom und Mitgliedschaft. Genau das macht die Akte für die spätere Reuss-Geschichte wichtig: Die Organisationswirklichkeit lag nicht fertig hinter den Papieren. Sie wurde in den Papieren jeweils erst festgelegt, bestritten und neu behauptet.

Handschriftliche Zusätze: Deutlich sichtbare handschriftliche Randbemerkungen, darunter eine grosse Markierung mit dem Namen „Reuss“. Die übrigen Wörter sind in der Fotografie nicht sicher genug lesbar, um sie als eigenständige Aussage in die Argumentation einzubauen. Ausserdem findet sich mittig die Reproduktion eines handschriftlichen Schreibens. Auch dieses wird hier als Bestandteil der Aktenüberlieferung gezeigt, aber nur dort inhaltlich herangezogen, wo die Lesung sicher ist. Die Handschrift wird also nicht unterschlagen, aber auch nicht durch geratenen Wortlaut „verbessert“.


Der Grosse Theodor Reuss Reader Seite 90: In Sachen Augsburg gegen Reuss, Klägerseite zur Oriflamme und zu den 100 Mark
Beginn der Erwiderung „In Sachen Augsburg gegen Reuss“. Die Klägerseite bestreitet die Identität der am 6. September 1902 von Gross übersandten 100 Mark mit der eingeklagten Forderung und bezeichnet die Oriflamme als Privatunternehmen Reuss’. · Faksimile in P.R. Koenig (Hrsg.), Der Grosse Theodor Reuss Reader, A.R.W., München 1997, S. 90.
Der Grosse Theodor Reuss Reader Seite 91: Weinholtz, Oriflamme, Diplome, Kassenbuch und Zweifel an der Protokollabschrift
Fortsetzung der Klägerseite: Weinholtz und die Herausgabe der Oriflamme, die Deutung der 100 Mark als Zahlung im Zusammenhang mit Beförderungen und Diplomen sowie der Antrag auf Vorlage von Kassenbuch und Originalprotokollen wegen Zweifeln an der eingereichten Protokollabschrift. · Grosser Theodor Reuss Reader, S. 91.
Der Grosse Theodor Reuss Reader Seite 92: Reuss' Klageabweisungsantrag vom 11. August 1905 mit handschriftlichen Randbemerkungen
Abschrift vom 11. August 1905: Reuss bestreitet ein persönliches Darlehen und ordnet Gross’ 100 Mark der Provinzial-Grossloge und dem Weitererscheinen der Oriflamme zu. Sichtbar sind auch die handschriftlichen Randbemerkungen des überlieferten Exemplars. · Grosser Theodor Reuss Reader, S. 92.
Der Grosse Theodor Reuss Reader Seite 93: Grosslogenprotokoll vom 2. September 1902, handschriftliches Schreiben und Gross' 100-Mark-Brief vom 6. September 1902
Die Beilagen, auf die sich die Argumentation stützt: Protokoll der Grossloge vom 2. September 1902, ein reproduziertes handschriftliches Schreiben und Gross’ Brief vom 6. September 1902 mit „Anbei die 100 Mk. zu den bekannten Zwecken“. · Grosser Theodor Reuss Reader, S. 93.

1904–1910: Hartmann zieht sich zurück — Reuss sieht Lügen und Intrigen

Franz Hartmann distanzierte sich spätestens 1904 von Reuss’ maurerischen Unternehmungen; auch zwischen Reuss und Carl Kellner bestanden Differenzen über praktische Yoga-Fragen. Nach Kellners Tod 1905 blieb Hartmann formal noch in den Memphis-Misraim-Papieren präsent, praktisch war die Zusammenarbeit jedoch zerfallen.

Besonders aufschlussreich ist Reuss’ eigener Brief an Hartmann vom 17. März 1906. Reuss reagierte auf Hartmanns Bemerkung, er habe mit der Unterzeichnung von Diplomen nichts mehr zu tun. Wer Hartmann dies erzählt habe, habe ihm eine „downright lie“ aufgetischt. Reuss erklärte zugleich, Hartmanns Unterschrift seit Monaten nicht mehr benutzt zu haben und den Unterschriftenstock zurückzusenden. Er führte weitere Äusserungen Hartmanns gegen seine Adoptionslogen an und schloss daraus, Hartmann habe sich aus „meinem M. + M. F. M. Orden“ zurückgezogen. Der vollständige Brief ist auf Franz Hartmann — Rudolf Steiner transkribiert und abgebildet.

Vier Jahre später war der Ton nicht milder. Am 11. Februar 1910 schrieb Reuss an Rudolf Steiner, es braue sich „a conspiracy“ zusammen; Hartmann stelle nach langem Schweigen plötzlich Fragen zur maurerischen Bewegung. Reuss deutete dies als Versuch Dritter, Hartmann „to make mischief“ zu bewegen. Ob diese Intrige existierte, lässt sich daraus nicht ableiten. Dokumentiert ist Reuss’ eigene Wahrnehmung: aus sachlichen Differenzen wurden in seiner Korrespondenz rasch Lüge, Warnung, Rückzug und vermutete Verschwörung.

Theodor Reuss: Konflikte 1900–1921
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1906–1914–1929: Münchner Affäre, Dotzler, Lingam-Yoni und Wiener Akte

1906 erhob P.C. Martens, der wenige Jahre zuvor noch im Umfeld der Reuss-Grossloge auftauchte, den Vorwurf einer homosexuellen „Attacke“. Das ist zunächst eine Anschuldigung, kein Beweis. A.P. Eberhardt nahm 1914 in Von den Winkellogen Deutschlands ältere Münchner Vorgänge erneut auf. Reuss reagierte in seiner Oriflamme mit einer langen „Richtigstellung“: Eberhardts Schrift nennt er ein „confuses und stellenweise sogar unehrliches Machwerk“, wirft ihm wissentlich falsche Darstellung vor, nennt ihn zwischendurch „Paulchen Eberhardt“ und spricht von „klagbaren Beleidigungen“. Die Polemik ist damit selbst Teil der Quelle.

Reuss liess den sexuellen Vorwurf allerdings nicht einfach unwidersprochen stehen. 1914 erklärte er ausdrücklich, der von Eberhardt angedeutete „Vorgang“ habe sich nicht 1905, sondern bereits 1903 ereignet. Er habe Maximilian Dotzler auf dessen Wunsch über Hatha-Yoga-Übungen aufgeklärt; erst das Weitererzählen habe daraus eine „Schweinerei“ gemacht. Reuss distanzierte sich also klar von der sexuellen Deutung, bestritt aber nicht, dass zwischen ihm und Dotzler ein Vorgang stattgefunden hatte, den er als Yoga-Unterweisung beschrieb. Eine kategorische Erklärung im Sinne von „eine körperliche oder intime Handlung gab es überhaupt nicht“ ist das nicht. Was 1903 tatsächlich geschah, lässt sich aus den gegensätzlichen Überlieferungen nicht rekonstruieren. Ob Reuss Dotzler tatsächlich am Penis berührte, ob beide einander an den Genitalien berührten, ob es um Druckpunkte, Erregung, Kontrolle der Erregung, eine Demonstration oder etwas ganz anderes ging, lässt sich aus den bisher gefundenen Quellen nicht ableiten. Die spätere polemische Kurzformel reduziert ein offenbar komplexeres okkult-yogisch-sexualphysiologisches Lehrmilieu auf einen handlichen Skandal.

Die Berufung auf Hatha-Yoga war allerdings nicht völlig aus der Luft gegriffen. Um Carl Kellner hatte ein kleiner „Okkulter Kreis“ beziehungsweise ein „Inneres Dreieck“ bestanden, in dem praktische, weitgehend mündlich vermittelte Übungen neben den maurerischen Riten betrieben wurden. Max Dotzler beschrieb 1906 dessen höhere Stufen als Atem- und Yogaübungen und brachte dabei ausdrücklich die Reproduktionsorgane mit bestimmten Yoga-Zuständen in Verbindung. Kellners gedruckte Yoga-Schrift von 1896 kennt jedoch weder Sexualmagie noch ein gegenseitiges Betasten der Phalli. Hatha-Yoga ist für ihn zunächst systematische Atemregulierung; Aufmerksamkeit, Atmung und körperliche Haltung sollen einen selbstinduzierten somnambulen beziehungsweise hypnotischen Zustand erzeugen. Der Phallus fällt 1903 nicht plötzlich vom Himmel. Aber er kommt auch nicht fertig aus Kellners Yoga. Reuss baut ihn hinein. Erst bei Reuss verschmelzen Kellners Atem-, Vayu- und Körperlehre, die Lingam-Yoni-Deutung maurerischer Symbolik und zeitgenössische Techniken zur „Transmutation der Reproduktions-Energie“ zu einem sexualmagischen System. Der konkrete körperliche Vorgang zwischen Reuss und Dotzler bleibt davon unberührt: Was damals tatsächlich geschah, wissen wir nicht.

Dotzlers erste Erklärung stammt vom April 1906. Schon im ersten Halbjahresheft der Oriflamme steht ein Brief Dotzlers an Reuss vom 17. April 1906. Dotzler bedauert darin seine unberechtigte Weitergabe der von ihm „missverstandenen und falsch aufgefassten Lehren des okkulten Kreises“, dessen Führer Carl Kellner gewesen sei. Gegner Reuss’ hätten diese Mitteilungen als Waffe gegen ihn benutzt. Dotzler bittet Reuss um Verzeihung und nimmt dessen Angebot an, wieder die Redaktion der Oriflamme zu übernehmen. Das ist bereits mehr als eine pauschale Abbitte: Dotzler bestätigt damit, dass es neben den offiziellen Ordensritualen einen okkulten Kreis mit geheimen Lehren gab, dass er darüber gesprochen hatte und dass gerade seine Weitergabe Stoff für den Skandal geliefert hatte.

Der Text, auf den Reuss 1914 tatsächlich verweist, ist noch aufschlussreicher: Dotzlers mehrseitiges Schreiben an die Herren Held in Hamburg und Adriányi in Nürnberg im zweiten Halbjahresheft der Oriflamme 1906, S. 58–63. Reuss’ späterer Hinweis auf den „Brief des Br. Dotzler in der Oriflamme vom Juli 1906“ zielt offenbar auf diesen Text. Dotzler nennt den sogenannten Phalluskult dort ausdrücklich einen der „Hauptangriffspunkte“ der Gegner. Seine Verteidigung besteht jedoch nicht darin, jeden phallischen oder sexualmagischen Zusammenhang zu leugnen. Er zieht vielmehr eine institutionelle Grenze.

Nach Dotzler enthalten die offiziellen Rituale des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus sowie der Memphis- und Misraim-Riten keine Vorschrift, die Phalluskult, homosexuelle Praktiken oder Sexualmagie lehre. Der parallel zu den Ordensgraden bestehende „okkulte Kreis“ sei davon zu unterscheiden. Unmittelbar danach erklärt Dotzler jedoch, sämtliche freimaurerischen Riten besässen Symbole, Zeichen und Worte der Sexualmagie und des Lingam-Yoni-Kultus; nur deren Deutung sei verloren gegangen. Diese Deutung werde nicht aus Ritualbüchern gewonnen, sondern mündlich vermittelt. Carl Kellner sei ein „Wissender“ gewesen, Reuss sei ein „Wissender“. Das Wissen stamme nach Dotzlers Darstellung von ausserhalb der Riten und sei durch Kellner und Reuss in den inneren Kreis hineingetragen worden.

Auch bei den Übungen wird die Abwehr bemerkenswert konkret. Die unteren Stufen des okkulten Lehrgangs seien rosenkreuzerisch-gnostischen beziehungsweise templerischen Ursprungs gewesen, die höheren hätten Atem- und Yogaübungen umfasst. Dotzler erklärt ausdrücklich, dass dabei die Reproduktionsorgane — „der Phallus, der Lingam und die Yoni“ — für bestimmte Yoga-Zustände eine wichtige Rolle spielten. Seine Argumentation lautet somit nicht: Es gab nichts Phallisches. Sie lautet vielmehr: Das Phallische gehörte zu einem geheimen okkulten Lehrzusammenhang und zu Yoga, nicht zu homosexueller „Schweinerei“ und nicht zu den offiziellen Ritualen der Riten. Als Entlastungszeugnis ist Dotzlers Text deshalb nur teilweise brauchbar. Er weist die skandalisierende Interpretation zurück, bestätigt aber gleichzeitig genau den phallistisch-sexualmagischen Lehrhintergrund, aus dem die Anschuldigungen ihre Plausibilität beziehen konnten.

Primärquellen 1906: Maximilian Dotzlers Brief an Reuss vom 17. April 1906 steht in Die Oriflamme, 5. Jg., Nr. 1, Januar–Juni 1906, S. 4. Sein ausführliches Schreiben an Held und Adriányi findet sich in Die Oriflamme, 5. Jg., Nr. 2, Juli–Dezember 1906, S. 58–63. Reuss griff 1914 ausdrücklich auf den zweiten Text zurück. Beide Texte sind auch als Faksimiles im Grossen Theodor Reuss Reader enthalten.

Und genau hier kommt Reuss' Büchlein Lingam-Yoni oder Die Mysterien des Geschlechts-Kultus ins Spiel. Die zeitliche Nähe ist sogar enger, aber etwas komplizierter als die blosse Formel „im selben Jahr“. Die Oriflamme selbst vermerkt, das erste Heft von Lingam-Yoni sei bereits Mitte Dezember 1905 erschienen; die Buchpublikation unter Reuss’ Pseudonym „Pendragon“ trägt das Jahr 1906. Im zweiten Halbjahresheft 1906 druckte die Oriflamme dann im ausdrücklich als „nichtamtlich“ bezeichneten Teil längere Auszüge aus dem Text Lingam-Yoni oder Die Mysterien des Geschlechts-Kultus. Damit fällt die Veröffentlichung nicht bloss ungefähr in dieselbe Epoche wie die Münchner Affäre; sie läuft unmittelbar durch deren publizistische Verarbeitung hindurch.

Noch wichtiger: Die Oriflamme stellt den Zusammenhang selbst her. Der Vorspann zu den Lingam-Yoni-Auszügen erinnert daran, dass der Inhalt des ersten Buches und vor allem der Autor heftig angegriffen worden seien; Reuss seien Homosexualität, Unsittlichkeit und „Schweinerei“ vorgeworfen worden. Gerade deshalb, so die Redaktion, solle der Leser nun Auszüge aus dem zweiten Buch kennenlernen. Aus einer blossen zeitlichen Koinzidenz wird damit eine dokumentierte publizistische Reaktion: Reuss’ eigenes Organ verwendet Lingam-Yoni mitten in der Kontroverse als Material der Gegenwehr.

Der Inhalt dieser Gegenwehr ist allerdings eigentümlich. Lingam-Yoni ist im Wesentlichen eine Übersetzung und Kompilation aus Hargrave Jennings’ phallizistischen Schriften. Reuss macht aus Tempeltürmen, Kuppeln, Kreuzen und religiösen Symbolen verschiedenster Kulturen eine Universalgeschichte von Lingam und Yoni. Das Werk erklärt den Zeugungsakt zum religiösen Urbild, interpretiert die Vereinigung von Mann und Frau als heiligen Schöpfungsakt und liest selbst christliche Symbolik phallisch. In der Oriflamme-Fassung wird dieser Gedankengang ausdrücklich mit esoterischer Freimaurerei, Rosenkreuzertum und Memphis verknüpft. Die Pointe der Verteidigung lautet also nicht: Phallizismus hat mit uns nichts zu tun. Sie lautet eher: Ihr versteht den Phallizismus falsch; er ist Mysterienlehre, Schöpfungssymbolik und sakral verstandene Sexualität.

Damit stehen in der publizistischen Auseinandersetzung von 1905/06 drei Dinge fast gleichzeitig nebeneinander: erstens der Vorwurf zu einem von Reuss selbst auf 1903 datierten Vorgang, angebliche Yogaübungen hätten eine körperlich-sexuelle beziehungsweise homosexuelle Komponente gehabt; zweitens Dotzlers Eingeständnis, aus dem inneren Kreis stammende Lehren weitergegeben und missverstanden zu haben, gefolgt von seiner ausführlichen Erklärung eines geheimen phallistisch-sexualmagischen Lehrsystems; drittens Reuss’ Veröffentlichung von Lingam-Yoni und dessen gezielte Verwendung in der Oriflamme als Antwort auf die Anschuldigungen. Das beweist den konkreten Vorwurf des später sogenannten „Betastens der gegenseitigen Phalli“ nicht. Es macht aber deutlich, dass dieser Vorwurf nicht in einem inhaltlichen Vakuum entstand. Er traf auf einen Kreis, der selbst von geheimem phallistischem Wissen, Sexualmagie, Lingam-Yoni-Symbolik und auf die Reproduktionsorgane bezogenen Yogaübungen sprach.

Abwehr und Programm liefen also nicht bloss nebeneinander her; sie griffen ineinander. Reuss und Dotzler bestritten die moralisch und homosexuell skandalisierende Deutung, während sie gleichzeitig einen erheblichen Teil des sachlichen Hintergrundes — innerer okkulter Kreis, phallistische Symbolik, Sexualmagie, Yoga und Reproduktionsorgane — selbst beschrieben. Gerade deshalb ist Dotzlers Text für die Quellenkritik so wertvoll: Er ist weder unabhängiger Beweis gegen Reuss noch ein simples Geständnis, sondern eine Verteidigungsschrift, die beim Versuch der Entlastung ungewöhnlich viel über den Gegenstand der Anschuldigung verrät.

Eine spätere, ebenfalls parteiische Überlieferungsstufe liefert Dr. Akim Haëmeth in der Wiener Freimaurer-Zeitung, Nr. 9/10, Oktober 1929, in seiner Serie Irreguläre und betrügerische Riten, Teil VIII: Die Pseudo-Rosenkreuzer. Haëmeth schreibt gegen irreguläre Rosenkreuzer- und Winkelorden; seine Seiten sind deshalb vor allem dafür wertvoll, welche älteren Vorwürfe 1929 noch zirkulierten und wie sie weitergegeben wurden.

Auf S. 26 referiert Haëmeth unter anderem eine 1907 publizierte Notiz, wonach ein früheres Reuss-Mitglied am 1. November 1906 vor dem Amtsgericht Hamburg unter Eid den Vorwurf eines „homo-sexuellen Attentats“ wiederholt habe. Auf S. 27 zitiert er ein Schreiben eines ehemaligen Grossbeamten, datiert Hamburg, 16. August 1906. Dort steht die später berühmt gewordene Formulierung, die angeblichen „Yogaübungen“ hätten in einem „Betasten der gegenseitigen Phalli“ bestanden. Die Worte stammen also nicht von Eberhardt, sondern erscheinen 1929 als Zitat eines auf 1906 datierten Briefes. S. 28 verbindet Sexual-, Geld- und Ordensvorwürfe und behauptet ausserdem, Reuss sei 1906 aus der Societas Rosicruciana in Anglia gestrichen und seine Vollmacht widerrufen worden.



Wiener Freimaurer-Zeitung Nr. 9/10 1929 Seiten 26 und 27: Münchner Reuss-Affäre, Eid und Betasten der gegenseitigen Phalli
Wiener Freimaurer-Zeitung, S. 26–27: ältere Aussagen über die Münchner Reuss-Affäre, der unter Eid wiederholte Vorwurf und auf S. 27 der zitierte Brief vom 16. August 1906 mit „Betasten der gegenseitigen Phalli“. · Faksimile in P.R. Koenig (Hrsg.), Der Grosse Theodor Reuss Reader, S. 329.
Wiener Freimaurer-Zeitung Nr. 9/10 1929 Seiten 28 und 29: Geldvorwürfe, Gegenpolemik und Societas Rosicruciana in Anglia
Wiener Freimaurer-Zeitung, S. 28–29: Fortsetzung der Polemik mit Geld- und Ordensvorwürfen sowie der Behauptung, Reuss sei aus der Societas Rosicruciana in Anglia gestrichen und seine Vollmacht widerrufen worden. · Grosser Theodor Reuss Reader, S. 330.

1917: Die Schweizer Verträge — Gebühren, Aufsicht und Widerruf

Der Schweizer Dokumentenblock macht deutlicher als jede spätere Polemik, wie Reuss Ordensvollmacht und Geld miteinander verschränkte. Am 20. Oktober 1917 unterzeichnete er in Lugano und Zürich getrennte Verträge mit Rudolf Laban de Laban und Hans Rudolf Hilfiker. Die Papiere sind keine blossen Gebührenzettel. Sie regeln gleichzeitig Gründungsrecht, Gradkompetenz, Eigentum, Berichtspflichten, Anerkennung von Initiationen und Reuss’ Stellung als O.H.O.

Hilfikers Vertrag setzt für die Berechtigung zur Gründung einer Zürcher Johannisloge eine statutenmässige Chartergebühr von 650 Schweizer Franken fest. 300 Franken davon bilden die erste Rate; sie kommen nicht zusätzlich zu den 650 Franken hinzu. Für jeden neu aufgenommenen Kandidaten werden 50 Franken Kopfsteuer verlangt, unmittelbar nach der Aufnahme und in barem Geld an Theodor Reuss. Für ein Meisterdiplom fallen weitere 50 Franken Ausfertigungsgebühr an; der Vertrag bindet den Antrag grundsätzlich an den Meistergrad und eine entsprechende Mitgliedsdauer.

Labans weiter reichende Vollmacht bis zum VI° bindet auch die Hochgrade an Zahlungen: Für jede Beförderung in den IV°, V° oder VI° sind jeweils 20 Franken Registrierungsgebühr an Reuss zu entrichten, und zwar vor der Einweihung. Die Anerkennung ist nicht vom Geld getrennt. Bei ausbleibender Zahlung kann Reuss die betreffende Aufnahme oder Beförderung nicht anerkennen; bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen kann die Vollmacht schriftlich zurückgezogen werden.

Kontrolle in eine Richtung: Beide Verträge verlangen halbjährliche Berichte über Zustand und Finanzen der Loge. Gleichzeitig erkennen Laban und Hilfiker ausdrücklich an, dass weder sie persönlich noch die Zürcher Loge Kontrolle über die an Theodor Reuss zu zahlenden Gelder besitzen. Reuss beansprucht damit Aufsicht über die örtlichen Logenfinanzen, während die an ihn fliessenden Beträge der Finanzkontrolle dieser Körperschaft entzogen werden. Das ist mehr als eine gewöhnliche Gebührenordnung: Geldzahlung, Anerkennung von Aufnahme und Grad sowie Fortbestand der Vollmacht werden vertraglich miteinander gekoppelt.


Theodor Reuss und Rudolf Laban de Laban, Vertrag vom 20. Oktober 1917
Reuss / Laban, 20. Oktober 1917: Logengründung und Arbeit bis VI°, Kopfsteuer, Registrierungsgebühren, Diplomgebühr, Finanzberichte und Widerrufsrecht. In P.R. Koenig (Hrsg.), Der Grosse Theodor Reuss Reader, S. 246–247.
Theodor Reuss und Hans Rudolf Hilfiker, Vertrag vom 20. Oktober 1917
Reuss / Hilfiker, 20. Oktober 1917: 650 Fr. Chartergebühr, davon 300 Fr. erste Rate; 50 Fr. Kopfsteuer pro Neuaufnahme; Meisterdiplom 50 Fr.; Aufsicht und Berichtspflichten.In Der Grosse Theodor Reuss Reader, S. 248–249.


Vier Tage später folgt die öffentliche beziehungsweise organisatorische Fortsetzung. Die Proklamation vom 24. Oktober 1917 steht bereits nach den beiden Verträgen; sie ist nicht selbst der Finanzvertrag. Dasselbe gilt für das spätere Patent vom 10. Januar 1918 für Laban, Hilfiker, Mary Wiegmann und Genossen und für den Freibrief vom 10. Mai 1919. Zusammen bilden diese Stücke eine gut sichtbare Dokumentfolge: Vertrag — institutioneller Ausbau — Neuordnung in einer Phase des beginnenden Zerfalls.



Proklamation Libertas et Fraternitas 24. Oktober 1917
24. Oktober 1917: Proklamation im Umfeld der Gründung von Libertas et Fraternitas. Siehe auch Theodor Reuss Rituals.
Patent Laban Hilfiker Wiegmann 10. Januar 1918
10. Januar 1918: Patent für Laban, Hilfiker, Wiegmann und Genossen. Siehe auch Theodor Reuss Rituals.
Freibrief Hilfiker 10. Mai 1919
10. Mai 1919: Freibrief des Gross-Orients für die Schweiz des A. & A. Schottischen 33° Ritus. Siehe auch Theodor Reuss Rituals.

1919–1920: Zürich trennt sich — Reuss stellt weiter Rechnung

Die vertraglichen Geldklauseln beweisen keinen Missbrauch; sie erklären aber, weshalb spätere Rechnungen, Beförderungen und Zuständigkeitsfragen so schnell zum Konfliktstoff wurden. Nach Labans Weggang löste sich die Zürcher Loge schrittweise von Reuss. Am 1. Februar 1919 wurde der Ausdruck „O.d.O.“ beziehungsweise O.T.O. fallengelassen; am 26. April 1919 trennte sich Libertas et Fraternitas offiziell von Memphis-Misraim und O.T.O. und arbeitete nur noch den Cerneau-Ritus. Reuss stellte der Zürcher Seite dennoch bis Juli 1920 Rechnungen; Hilfiker zahlte schliesslich 3000 Schweizer Franken an Reuss.

Der Freibrief vom 10. Mai 1919 gehört genau in diese Übergangsphase. Reuss knüpfte daran die Bedingung, von den Schweizern als höchste Autorität anerkannt zu werden. Gleichzeitig verlieh er einzelnen Zürcher Mitgliedern weiterhin O.T.O.-Grade. Engelhard Pargaetzi schrieb Hilfiker am 4. April 1920 gereizt, wenn „Papa Reuss“ privat Leute befördere, gehe das den O.T.O. etwas an, nicht aber „unsern Ritus“. Die Frage war damit ausgesprochen: Wann handelte Reuss als O.H.O., wann als maurerischer Grossbeamter und wann privat?

Im Herbst 1920 wurde aus dieser Grenzfrage institutionelle Abwehr. Das Rosenkreuzer-Kapitel vom 3. Oktober 1920 verlangte, die Beziehungen des Gross-Orients zu Reuss müssten „definitiv der Vergangenheit“ angehören. Das Protokoll des Obersten Rates vom 6./7. November 1920 erklärte die von Reuss verbreitete Gnostische Messe zu seiner persönlichen Angelegenheit; niemand in der Körperschaft solle für die „Dummheiten dieses Herrn“ verantwortlich gemacht werden. Seit dem 18. Juli 1920, so das Protokoll, lehne man jede Beziehung des Gross-Orients zum Namen Reuss oder zu seinen Schriften ab. Die Dokumente stehen im Rosenkreuzerbeschluss; die Schweizer Gesamtchronologie mit Galerie.

1921: Reuss gegen Crowley — „Dissolved“ und Selbstproklamation

Der letzte hier dokumentierte grosse Streit zu Reuss’ Lebzeiten führte direkt in die spätere O.T.O.-Nachfolgekrise. Spencer Lewis vom A.M.O.R.C. fragte Reuss in einem Telegramm vom 24. August 1921: „What connection has Crowley with your organization.“ Reuss antwortete mit einem einzigen Wort: „Dissolved.“ Im Oktober teilte Reuss Lewis in einem separaten Schreiben mit, er habe die O.T.O.-Verbindung mit Crowley beendet; was Crowley in den USA tue, sei nun dessen eigene Sache und kein Anliegen des O.T.O. mehr.

Am 9. November 1921 schrieb Reuss an Crowley selbst. Der O.T.O. sei weder ein Annex noch in anderer Weise mit Crowleys A∴A∴ verbunden; die Lehren beider unabhängiger Körperschaften müssten streng getrennt bleiben. Reuss spricht von ihren „badly tangled relations“. Eine Wiederaufnahme sei schon deshalb unmöglich geworden, weil Crowley ihn als „demented“ bezeichnet und den Gedanken verfolgt habe, ihn als O.H.O. „depose“ zu lassen. Im Nachsatz weist Reuss Crowleys Herrschaftsvokabular zurück: Im O.T.O. kenne man keine „Viceroys“ und „Roys“.

Crowley antwortete am 23. November 1921, es sei sein Wille, O.H.O. und Frater Superior zu sein und Reuss’ vermeintliche „abdication“ zu nutzen, um sich selbst dazu auszurufen. Am 27. November 1921 hielt er im Tagebuch fest: „I have proclaimed myself O.H.O. Frater Superior of the Order of Oriental Templars.“ Am 15. Dezember berichtete er C.S. Jones, Reuss sei „furious“. Eine Versöhnung ist nicht dokumentiert.



Telegramm Spencer Lewis und Theodor Reuss 24. August 1921 Dissolved
24. August 1921: Lewis fragt nach Crowleys Verbindung mit Reuss’ Organisation; Reuss antwortet „Dissolved“. Siehe auch Song of the Whitewash.
Theodor Reuss an Aleister Crowley 9. November 1921
9. November 1921: Reuss an Crowley über die Trennung von O.T.O. und A∴A∴, die „badly tangled relations“ und Crowleys Plan einer Absetzung. Siehe auch Song of the Whitewash.
Aleister Crowley Tagebuch 27. November 1921 I have proclaimed myself OHO
27. November 1921: Crowleys Tagebuch: „I have proclaimed myself O.H.O. Frater Superior of the Order of Oriental Templars.“ Siehe auch Song of the Whitewash.


Leonhardis Auseinandersetzung mit Engel und Reuss ist damit kein Ausgangspunkt, von dem alles Weitere abzuleiten wäre, sondern eine frühe dokumentierte Streitigkeit in einem Geflecht, das sich um Reuss über mehr als zwei Jahrzehnte immer wieder neu bildet. Personen wechseln, Orden entstehen, zerfallen oder werden umbenannt, doch bestimmte Konfliktstoffe lagern sich mit erstaunlicher Beharrlichkeit an: persönliche Autorität, Ordensname, Charta, Geld, Publikation und institutionelle Zuständigkeit. Bei Reuss waren diese Ebenen so eng miteinander verschränkt, dass der Streit mit einer einzelnen Person fast immer zugleich mehrere Körperschaften, Titel oder Rechtsansprüche berührte — und umgekehrt ein einzelner Brief selten genügte, um alle Beziehungen eindeutig zu beenden.

Theodor Reuss: Konflikte 1900–1921
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Was die Akten zeigen — und was nicht

Autorität als Papierarbeit

Über die Jahrzehnte fällt dabei eine Struktur auf, die sich nicht auf die Frage reduzieren lässt, ob Reuss „recht“ hatte oder ob seine Gegner ihn verleumdeten. Reuss’ Autorität erscheint in den Akten selten als ruhender Besitz. Sie musste durch Patente, Diplome, Verträge, Gebühren, Unterschriften, Gegenzeichnungen, Korrespondenz und die Anerkennung anderer immer wieder hergestellt werden. Die Schweizer Verträge von 1917 machen diese Mechanik besonders sichtbar: Gründungsrecht, Gradkompetenz, Geld, Berichtspflicht und Widerruf stehen nebeneinander im selben Papier.

Das erklärt auch, warum Trennungen so leicht zu Papierkrieg wurden. Wer ein Diplom nicht zurückgab, eine Charta anders deutete, eine Rechnung bestritt oder Reuss’ Vollmacht nicht mehr anerkannte, stritt nicht bloss über Verwaltung. Er griff diejenige Ordnung an, in der Reuss überhaupt als O.H.O., Grossmeister oder autorisierende Instanz funktionieren konnte. Die Akten sind deshalb nicht nur Begleitmaterial einer okkulten Organisation. In beträchtlichem Umfang war die Organisation diese Aktenpraxis.



Die hier versammelten Akten zeigen ein erstaunlich langlebiges Konfliktarchiv um Theodor Reuss, das sich von 1900 bis 1921 über immer neue Personen, Orden, Vorwürfe, Verträge und Autoritätsansprüche fortschreibt: erst Wechsel und Hypnotismus, dann Diplome und Darlehen, später Yoga, Chartas, Kopfsteuern, Franken, Gnostische Messe — und schliesslich die Frage, wer überhaupt noch wem etwas zu sagen hatte. Dieses Material zeigt exemplarisch, wie Reuss’ Autorität weniger als feststehendes Amt denn als eine fortwährend durch Schriftstücke, Beziehungen, Gebühren und Anerkennungsakte produzierte Position funktionierte. Die von Reuss beanspruchte Stellung überdauerte den einzelnen Streit und schliesslich auch ihn selbst: Nach seinem Tod blieben Patente, Grade, Genealogien und Nachfolgeansprüche übrig, an denen andere weiterstritten. Je kleiner im Alltag der reale Thron wurde, desto grösser musste die Urkunde darüber werden. In dem von Reuss erzeugten Reich aus Patenten, Graden, Geheimnissen und Abstammungslinien war er als Referenzpunkt kaum noch zu umgehen — nicht weil seine institutionelle Macht unangreifbar gewesen wäre, sondern weil immer mehr dieser Ordnung auf seine Unterschrift, seine Anerkennung und seine Version der Herkunft verwies.



Quellen und Kontext

Leonhardi 1900

  • Primärquelle: Adolf von Leonhardi, 15-seitiger handschriftlicher Schriftsatz, Platz bei Budweis, 11. Oktober 1900. Nachlass Gérard Encausse/Papus, Bibliothèque municipale de Lyon.
  • Kontrolltranskript: Ellic Howe / Helmut Möller: Merlin Peregrinus. Vom Untergrund des Abendlandes, Würzburg 1986, S. 111–114.
  • Leopold Engel / Theodor Reuss: Das Wort, 1900.
  • Gérard Encausse/Papus: Martinisten-Autorisation für Theodor Reuss, 24. Juni 1901.

Reuss: Akten, Briefe und Faksimiles

  • Ellic Howe: „Theodor Reuss, Irregular Freemasonry in Germany, 1900–23“, Ars Quatuor Coronatorum 91, London 1978 — insbesondere zum Londoner politischen Vorlauf und zum späteren Reuss-Milieu.
  • P.R. Koenig (Hrsg.): Der Grosse Theodor Reuss Reader. Dokumente, Korrespondenzen, Rituale, Risse im Mythos, A.R.W., München 1997, 352 S., ISBN 3-927890-41-3. Darin u.a. die Gerichtsakte „Augsburg gegen Reuss“, Schweizer Verträge ab 1917 und die Wiener Freimaurer-Zeitung.
  • „In Sachen Augsburg gegen Reuss“, 1905: Erwiderung der Klägerseite, Reuss’ Klageabweisungsantrag, Protokoll der Grossloge vom 2. September 1902, Gross’ 100-Mark-Schreiben und handschriftliche Zusätze/Beilagen; Faksimiles im Grossen Theodor Reuss Reader, S. 90–93.
  • Theodor Reuss an Franz Hartmann, 17. März 1906, und an Rudolf Steiner, 11. Februar 1910 — Transkripte und Faksimiles.
  • A.P. Eberhardt: Von den Winkellogen Deutschlands, Leipzig 1914.
  • Oriflamme, 1914 — Reuss’ „Richtigstellung“ gegen A.P. Eberhardt; Faksimile auch im Grossen Theodor Reuss Reader.
  • Dr. Akim Haëmeth: „Irreguläre und betrügerische Riten. VIII. Die Pseudo-Rosenkreuzer“, Wiener Freimaurer-Zeitung, Nr. 9/10, Oktober 1929, S. 24–29; besonders S. 26–28. Faksimile in P.R. Koenig (Hrsg.), Der Grosse Theodor Reuss Reader, S. 313 ff. Die Formulierung „Betasten der gegenseitigen Phalli“ steht auf S. 27.
  • Theodor Reuss / Rudolf Laban de Laban: Vertrag, Lugano und Zürich, 20. Oktober 1917; Online-Faksimile; ebenfalls in Der Grosse Theodor Reuss Reader, S. 246–247.
  • Theodor Reuss / Hans Rudolf Hilfiker: Vertrag, Lugano und Zürich, 20. Oktober 1917; Online-Faksimile; ebenfalls in Der Grosse Theodor Reuss Reader, S. 248–249.
  • Proklamation, 24. Oktober 1917 — Online-Faksimile.
  • Patent Laban / Hilfiker / Wiegmann und Genossen, 10. Januar 1918 — Online-Faksimile.
  • Freibrief für den Gross-Orient der Schweiz des A. & A. Schottischen 33° Ritus, 10. Mai 1919 — Online-Faksimile.
  • Rosenkreuzer-Kapitel, 3. Oktober 1920, und Oberster Rat, 6./7. November 1920 — Distanzierung von Reuss.
  • Spencer Lewis / Theodor Reuss: Telegramm, 24. August 1921 — „Dissolved“.
  • Theodor Reuss an Aleister Crowley, 9. November 1921 — O.T.O., A∴A∴ und die „badly tangled relations“.
  • Aleister Crowley: Tagebuchausschnitt, Eintrag vom 27. November 1921 — Selbstproklamation zum O.H.O..

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