Fallakte: gaiaguys.net
Im Oktober 2005 schickte ich den Betreibern der australischen Website namens gaiaguys.net eine Adressenliste des australischen Zweiges des Caliphats. Warum?Die beiden Betreiber dieser Website waren der irrigen Meinung, es gäbe pädophile Kreise, die sich aus Freimaurern und Satanisten zusammensetzten. Sie halluzinierten, die okkulten Kinderschänder seien auf allen massgeblichen Ebenen von Politik, Justiz und Polizei anzutreffen, so dass ihr Einfluss jede Strafverfolgung verhindere.
Dieser Verschwörungsmythos grassierte vor allem in den 80er Jahren in den USA und hat sich mit einiger zeitlicher Verzögerung in andere Länder dieser Erde ausgebreitet. Kurz gesagt: Man glaubt an ein kohärentes Kontinuum, zusammengesetzt aus verschiedenen Versatzstücken von Fakten und Fantasie: Verhalten von Einzelpersonen, nicht nennbare Arten von Komplotten und namentlich genannte Organisationen. Einiges davon scheint beweisbar: Die Existenz der aufgezählten Organisationen, der Umstand, dass Jugendliche Friedhofsschändung und Vandalismus verüben, kriminelle Aktivitäten Einzelner oder Pädophilie. Daraus suggeriert man eine umfassende Verschwörung, in der alles irgendwie zusammenhängt. Eine Fülle von nicht zueinander gehörenden Namen und Organisationen wird hinzugefügt und diese Mischung aus Fakten, Theorien, Meinungen, Fantasien und Verschwörungsangst wird zu einer Neuinformation verwurstet. Neureligionen und Orden werden so unreflektiert auf einen Haufen geworfen und mit den Labeln Satanismus und Pädophilie gebrandmarkt.
Diese Art Schuldzuweisung durch Assoziation ist nicht minder abstoßend als Rassismus, Unterdrückung von Minderheiten und Antisemitismus. Im Zusammenhang mit der Medienvielfalt werden solche Aussagen bedenklich, wenn nicht sogar gefährlich, weil dadurch aktiv die Manipulation von Informationen betrieben wird.[1]
Um auf die Betreiber von gaiaguys.net zurückzukommen: Sie behaupteten öffentlich, der O.T.O. sei Teil eines pädophilen Netzwerks. Ausserdem erregten sich die beiden an Äusserungen, die sie im Gesamtwerk der Literatur Aleister Crowleys und des O.T.O. fanden und als menschenfeindlich und sexuell problematisch interpretierten. In der Folge publizierten sie ab 2004 auf ihrer Website eine Unmenge Daten– und Phantasiepartikel und steigerten sich dabei immer mehr in den Glauben hinein, Richter, Anwälte, Polizisten, Medienschaffende und Politiker seien am Komplott beteiligt. Diese Verschwörung sei der Grund dafür, dass der O.T.O. seine angeblich dunklen Machenschaften weiter führen könne. Sie behaupteten, der O.T.O. opfere Menschen und ermorde Säuglinge. In der Folge überhäuften sie Politiker, Strafverfolgungsbehören und Kinderschutzorganisationen Australiens mit ihren angeblichen Kenntnissen über angebliche Straftaten des O.T.O. Daraufhin erhoben zwei lokale O.T.O.–Mitglieder im Februar 2005 Klage. Zu den Gerichtsterminen vor dem Victorian Civil and Administrative Tribunal am 28. Juni und am 18. November 2005 erschienen die beiden Betreiber von gaiaguys.net jedoch nicht, um ihre Vorwürfe zu untermauern. In Abwesenheit wurden sie zur Unterlassung ihrer Behauptungen sowie zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.[2] Für die Gaiaguys wurde der Umstand ihrer Verurteilung ein weiterer untrüglicher Beweis für die angebliche Unterwanderung der Justiz, des gesamten Polizeiapparates, der maßgeblichen politischen Entscheidungsträger sowie sämtlicher Medien durch den O.T.O.[3] Dieser versuchte mittlerweile vergeblich und mit grossem finanziellem Aufwand, den Server der Gaiaguys in den USA zum Löschen der Site zu bringen.
Die geschilderten Vorgänge veranlassten mich, Kontakt mit den Gaiaguys aufzunehmen.
1. Als Forscher und Publizierender über das O.T.O. Phänomen bin ich an Material interessiert. Da die Betreiber der Gaiaguys–Site offensichtlich an Gerichtsprozessen mit dem O.T.O. beteiligt waren, wollte ich diese Unterlagen einsehen.
2. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete ich mit meinem Co–Autor, dem Anwalt Andreas Huettl, an einem Buch, das, unter Auswertung der Erkenntnisse von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, die bis dahin von Journalisten, Autoren und Sektenbeauftragten erhobenen Kindesmissbrauchs– und Ritualmordanschuldigungen aufarbeitet.
Ich kontaktierte die beiden Betreiber der Gaiaguys–Website und teilte ihnen klar und deutlich mit, dass ich von keinem Pädophilie–Ring, an dem O.T.O.–Mitglieder oder der O.T.O. selber beteiligt wären, wisse. Im weiteren Verlauf schickten sie mir eine Kiste Gerichtsunterlagen. Nach deren Erhalt übermittelte ich den Gaiaguys am 2. Oktober 2005 eine Personenliste, die ich einige Jahre zuvor aus verschiedenen Quellen erhalten hatte und die meiner Meinung nach eh schon jeder besitzt, der sich mit dem O.T.O. beschäftigt.
Ich erwartete von den Betreibern der Gaiaguys–Site korrektes analytisches und journalistisches Vorgehen: dass sie nämlich anhand der Liste überprüften, ob wirklich, wie behauptet, Richter, Anwälte, Polizisten, Medienschaffende und Politiker im O.T.O. seien. Dazu musste ich eine absolut vollständige Liste mit Namen und Adressen übermitteln. Ansonsten wäre ich selber in den Geruch geraten, manipuliertes Datenmaterial zu verbreiten, was den Verschwörungsfantasien der Gaiaguys Vorschub geleistet hätte.[4] Diese Liste besass für mich niemals eine andere Bedeutung als die eines Arbeitsinstrumentes und wurde von mir auch niemals mit der Absicht weitergegeben, sie publiziert zu sehen.
Ich hatte die Ausdrucksformen der Paranoia falsch eingeschätzt.
Sofort nach Erhalt der Liste wurde von den Gaiaguys auf ihrer Website ein Link publiziert, der zu einer Adressenliste führen sollte. Stunden darauf verlangte ich erfolgreich, diesen Link und eine mögliche Liste zu entfernen und schickte auch an die leitenden Protagonisten des O.T.O. eine Email, in der ich sie von der Situation in Kenntnis setzte, mein Bedauern über das Vorgehen der Gaiaguys ausdrückte und anerbot, den Sachverhalt zu publizieren.
Im Herbst 2006 erfolgte die Publikation des Gemeinschaftswerkes "SATAN — Jünger, Jäger und Justiz", mit Andreas Huettl.[5] In diesem Buch wird mehrmals auf die Geschehnisse rund um die Gaiaguys eingegangen.
Zur gleichen Zeit erstatteten William Breeze, Musiker und Amerikanischer Chef der Muttergesellschaft des O.T.O., und Stephen King, sein australischer Stellvertreter,[6] Strafanzeige wegen eines angeblichen Verstosses gegen das Datenschutzgesetz gegen mich. Sie behielten sich gleichzeitig vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Anzeigeerstatter waren der Meinung, ich hätte es unterlassen, den Transfer der Namensliste zuvor beim schweizerischen Datenschützer anzumelden, was zu dieser Zeit noch gesetzlich unter gewissen Umständen nötig gewesen wäre.
Es ist zu betonen: Hätte ich nicht selber die Anzeigeerstatter von der Übermittlung der Daten nach Australien in Kenntnis gesetzt, hätten sie gar nie davon Kenntnis erhalten: dieser Link, der angeblich zu dieser möglichen Liste hätte führen sollen, war ja sofort nach meiner Reklamation entfernt worden. Es ist kaum anzunehmen, dass irgend jemand in diesen wenigen Stunden von diesem Vorgang etwas bemerkt haben könnte.
"Ich sinke nieder, ich stammle verwirrtes Zeug – der Weltgeist kommt mir wieder so gross vor – zu gross!"
– Paul Scheerbart
Das Schweizer Datenschutzgesetz sah zu dieser Zeit tatsächlich vor, dass der Transfer von Datensammlungen in gewisse Länder unter Umständen einer simplen Anmeldung per Formular bedürfte. Dieses Gesetz wollte nicht verhindern, dass Daten übertragen werden, sondern nur, dass Daten übertragen werden, ohne dass der Datenschutzbeauftragte vom Transfer Kenntnis erlangte. Man wollte also den Umlauf von Daten erfassen und nicht verbieten, dass diese im Umlauf sind.
In seiner (laut eigenen Aussagen) aufwändigen Vertretung seiner Mandanten (die nicht einmal fähig waren, einen screenshot der betreffenden gaiaguy–Webseite zur Verfügung zu stellen)[7] übersah der Anwalt von Breeze und King jedoch, was eigentlich innert Minuten online und sogar ohne Anwalt ersichtlich war:[8]
1. Das Datenschutzgesetz sah zu diesem Zeitpunkt ein paar Ausnahmen vor.
2. Eine Revision dieses spezifischen Gesetzespunktes war in Arbeit.
Zu 1:
Es gab Ausnahmen für Privatpersonen: Der Transfer von Datenlisten nach Australien war erlaubt, da Australien eine der Schweiz ähnliche Datenschutzregelung kennt.
Für Medienschaffende galt zu dieser Zeit noch: Wer in Periodika publiziert, ist von der Anmeldepflicht enthoben – eine regelmässig aktualisierte Webseite gilt als Periodikum.
Wer Wind sät, wird Sturm ernten
Ich ersuchte um eine Vorladung vor den Statthalter, dem ich am 19. November 2007 unter Anderem folgende Fakten vorlegte:· Die Anzeigeerstatter Breeze und King haben ihre eigene Adresse selber schon unzählige Male online und in Printmedien publiziert: z.B. auf www.fastbooks.com.au/spirit.html, in den Magazinen "The Magical Link", "beastly" und "laylah", im trademark Register pericles.ipaustralia.gov.au und mit weiterführenden Links zu weiteren Adressen auf otoaustralia.org.au /contacts.htm und oto–usa.org/intrl.html.[9] Kings Telefonadresse auf dieser Liste wird auserdem seit Jahren nicht mehr von ihm benutzt.[10] Diese Tatsachen sind zu betonen, da sie in der Anzeige nicht zur Sprache gebracht worden sind.
· Da Breeze und King über ihren Anwalt skurrilerweise vortragen liessen, die Adressenliste sei ein "Religionsbekenntnis" gewesen und damit sensibler als eine andere Datensammlung, zeigte ich auf, dass viele O.T.O.–Vereine kleine Firmen sind, die sich zum Ziel setzen, mit kleinen Selbsterfahrungsgruppen, die sich mit all dem beschäftigen, was man überall in esoterischen Buchhandlungen und Seminaren finden kann, Geld zu generieren: Atemübungen, ein bisschen Yoga und Meditation. Die Bücher, die sie publizieren, handeln von philosophischen Themen, vor allem über die Selbstfindung. Dazu benutzen sie für sich hochtrabende Bezeichnungen, wie Orden, sehen sich gerne als bessere Menschen und möchten eigentlich, dass alle ihrer Weltanschauung folgen, die wie ein Supermarkt all dessen anmutet, was man heutzutage finden kann bei Menschen, die ein bisschen Entspannung von der harten Arbeitswelt suchen. Generell könnte man sagen, die O.T.O.–Gruppen sind bürokratische Vereine (oder Firmen), die, ähnlich wie Scientology, mithilfe von Kursen, Büchern, Spielkarten und Rollenspielen (die hier Einweihungen oder Initiationen genannt werden), Lebenshilfe verkaufen. In Australien ist dieser Verein als sogar business eingetragen (search.asic.gov.au, abr.business.gov.au und pericles.ipaustralia.gov.au/).[11] Das einzige, was verschiedene O.T.O.–Gruppen möglicherweise von einer alltäglichen Selbsterfahrungsgruppe oder einem esoterischen Wochenendseminar unterscheidet, sind diffuse Anleitungen, manchmal ein Gemisch aus Sexualssekreten und anderen Körperflüssigkeiten als eine Art hypnotische Egosteigerung zu essen – was jedoch nicht von allen O.T.O.–Variationen in die Tat umgesetzt wird. Fast allen konkurrierenden O.T.O–Gruppen ist gemeinsam, dass sie, genauso wie Scientology, sich auch als religiös bezeichnen, was jedoch vor allem in Bezug auf die Steuerbefreiung in gewissen Ländern zu stehen scheint. Falls trotzdem ein Zusammenhang zwischen einer Religionszugehörigkeit und dem O.T.O.–Verein bestünde, dann wäre es fraglich, um was für eine Religion es sich denn handeln sollte,[12] da laut eidesstattlicher Aussage des Anzeigeerstatters William Breeze, Mitglieder der verschiedensten Religionszugehörigkeiten im O.T.O.–Verein sind.[13] Laut dem 2.wichtigsten O.T.O.–Mitglied William Heidrick "sind ca. 2/3 der Mitglieder ursprünglich jüdischen Glaubens gewesen."[14] 1985: "about 1/3 of O.T.O. members are also involved in Wicca, about 1/3 Jewish [...] and an unknown but small minority of O.T.O. members may actually believe in the Christian Devil."[15]
· Ich bestritt, dass das Gebilde Ordo Templi Orientis eine Rechtspersönlichkeit ist. Die Vollmachten zeigten, dass nicht Stephen King oder William Breeze die Anzeigeerstatter sind, sondern der O.T.O. Australien und der O.T.O. USA, in Kalifornien. Der O.T.O. in Australien ist als business eingetragen. Ein Internetauszug als business zeigt nicht, welche Rechtsform dieser O.T.O. hat. Der dortige Verein ist auch nicht unter dem Namen Stephen King eingetragen. Der O.T.O. USA ist in Kalifornien, dem Wohnsitz von William Breeze, nicht unter seinem Namen eingetragen, obwohl es dort mehrere O.T.O.–Vereine gibt. Keine jedoch unter dem Namen William Breeze.[16] Der O.T.O. USA war ausserdem 1991 in Deutschland nicht in der Lage, wegen Beleidigung eine Verurteilung des Hänssler Verlages zu erwirken. Das Gericht entschied, dass es keine Strafbarkeit im Verhalten gegen den O.T.O. gab, weil ein ausländischer O.T.O. in Deutschland kein Träger von verfassungsmässigen Rechten ist.[17] In den USA ist der O.T.O.–USA vergeblich gegen die Webseite der Gaiaguys vorgegangen:[18] offenkundig hat also selbst nach US–Recht der O.T.O.–USA keine Rechte: dann ist er auch nicht geschädigt. Schon 1984 wurde vom Gericht in Maine (USA) entschieden: es ist keine juristische Person eines Ordo Templi Orientis in der Geschichte feststellbar.[19] Zusätzlich entschied die Aachener Staatsanwaltschaft 1990, der O.T.O.–USA sei nicht beleidigungsfähig.[20] Erst recht nicht, falls zutreffend sein sollte, dass es mehrere O.T.O.–Gruppen unter diesem Namen gibt. Im Sommer 2007 hat ein englisches Gericht festgestellt, dass es verschiedene konkurrierende O.T.O–Gruppen gibt.[21] Im deutschsprachigen Raume wäre zum Beispiel diejenige von Walter Englert in Frankfurt zu nennen. In der Schweiz gibt es ebenfalls seit den 1940er Jahren einen von allen anderen O.T.O.–Gruppen unabhängigen Verein. Selbst in Australien gibt es mehrere O.T.O.–Variationen, was von den Anzeigeerstattern auch zugegeben wird.[22]
· Es besteht ein öffentliches Interesse am O.T.O.[23] Dies wird gezeigt durch unzählige Publikationen über antidemokratische, antisemitische Äusserungen und Textpassagen, die den religiösen Frieden stören könnten.[24] Es besteht ausserdem die Möglichkeit, dass gewisse Rollenspiele des O.T.O. gegen das Schweizerische Tierschutzgesetz verstossen könnten.[25]
· Es entspricht wissenschaftlicher Auffassung, dass die öffentliche Zugehörigkeit zu diesem Verein gerade wegen dessen Problematik zum Bestandteil des positiven Selbstwertgefühl der Mitglieder wird. (Claudia Kowalchyk: "A study of two 'deviant' religious groups: The Assemblies of God and the Ordo Templi Orientis," NY 1994).
[Da sie erneut nicht vor Gericht erschienen, landeten die Gaiaguys Ende 2007 wegen Missachtung des Gerichts im Gefängnis.[26] Daraufhin löschten sie aus eigenem Antrieb den Inhalt ihrer Website und befinden sich seitdem wieder auf freiem Fuss.[27] Auf der Webseite des Schweizer UFOlogen Billy Meier ist jedoch immer noch der Spiegel eines Teils der alten Gaiaguy–Webseite zu finden.[28]]
Zu 2.
Die angekündigte Revision des Datenschutzgesetzes trat mittlerweile in Kraft.
Ich wurde am 13. August 2008 freigesprochen. Breeze und King verloren und blieben auf ihren paar tausend Schweizer Franken Anwaltskosten sitzen.[29] Meine Rechtsschutzversicherung übernahm meine Kosten. Ich erhielt ausserdem eine Kostenentschädigung. Meine Ausgaben beliefen sich auf Null.
Breeze wähnte sich fälschlicherweise schon siegessicher, denn am 17. Juli 2008, also einen Monat zuvor, verkündete er bereits, dass er sich nicht nur aussergerichtlich in einem Copyrightsprozess gegen die Firma Focus Features, NBC Universal and Vivendi, die Woody Allens Film "Scoop" produziert und für die Werbung die Tarot–Karten von Frieda Harris verwendet hatte, geeinigt habe, sondern dass der O.T.O. nun "litigation free" sei.[30]
Und wenn dann der Kopf fällt, sage ich "Hoppla!"
- Bertolt Brecht
Zusammenfassend:
Der O.T.O. geriet – nicht zum ersten Mal – in den Verdacht, Teil einer Pädophilen-Verschwörung zu sein. Ich stellte den Anschuldigern Informationen zur Verfügung, anhand derer sie den (fehlenden) Wahrheitsgehalt ihrer Vorwürfe überprüfen konnten. Der O.T.O. zeigte mich an. Ich wurde freigesprochen.
Abschliessend kann man sich fragen, weshalb der O.T.O., der sich Anschuldigungen des Kindesmissbrauchs ausgesetzt sieht, ausgerechnet einen Schweizer Anwalt beauftragt, der aus ähnlichen Verdachtsgründen aus dem Staatsdienst ausgetreten (aber dann voll rehabilitiert worden) ist?
In einem anderen Verfahren vertrat dieser Anwalt übrigens vor Gericht ausserdem einen Mandanten mit dem Argument, die Schweizer Gesetze gegen Pädophilie verstiessen gegen die Menschenrechte gemäss der europäischen Menschenrechtskonvention. Derselbe Anwalt versuchte vergeblich, die Einholung eines Gutachtens zu erreichen, um den angeblich kulturellen und daher schutzwürdigen Wert der monierten Website des Vertreibers von pädophiler Pornographie zu zeigen.
Mutet diese Strategie nicht sonderbar an: Der O.T.O. bemüht sich einerseits, Vorwürfe der Pädophilie seiner Mitglieder von sich zu weisen – und lässt sich andererseits von einem Anwalt vertreten, der Gesetze gegen Pädophilie für menschenrechtswidrig hält?
© P.R. Koenig, Oktober 2008 / 2011
"THE LAW IS FOR ALL.