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Archiv, Forschung, Kontext.
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Externe Links
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Rechtsräume
Schweizer Seite, deutsches Echo, europäischer Copyright-Schatten.
Parareligion ist eine Schweizer Website. Da frei zugängliche Webseiten jedoch grenzüberschreitend gelesen werden, ist ein kurzer Vergleich sinnvoll. Er bleibt bewusst knapp: kein juristischer Teppich, kein goldgerahmter Haftungsexorzismus.
Schweiz
Sichtbare Surface- und Deep-Links werden im urheberrechtlichen Kontext in der Regel anders beurteilt als Embedding, Framing oder Hotlinking, bei denen fremde Inhalte wie Teil der eigenen Seite erscheinen können. Für eine Schweizer Website ist zusätzlich zu beachten, dass ein frei erreichbares Angebot trotz schweizerischem Betrieb mit ausländischen Rechtsordnungen in Berührung kommen kann.
Deutschland
Die Haftung für Links wird nicht durch das blosse Setzen eines Links ausgelöst. Entscheidend ist unter anderem, ob fremde Inhalte zu eigenen gemacht werden, ob eine Rechtsverletzung erkennbar ist und ob nach einem konkreten Hinweis geprüft wird. Veraltete Hinweise auf das Telemediengesetz sollten nicht mehr verwendet werden; seit Mai 2024 gilt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz.
EU-Urheberrecht
Nach der EuGH-Rechtsprechung zu Hyperlinks kann die Kenntnis der Rechtswidrigkeit eine zentrale Rolle spielen. Bei nicht-kommerziellem Linksetzen ohne Kenntnis einer illegalen Veröffentlichung liegt regelmässig keine öffentliche Wiedergabe vor; bei Gewinnerzielungs-absicht kann die Kenntnis eher vermutet werden.
Korrekturhinweise
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Wer auf eine konkrete Rechtsverletzung, eine irreführende Weiterleitung, einen toten Link oder einen mittlerweile problematischen externen Inhalt hinweisen möchte, kann eine kurze Nachricht mit genauer URL und Begründung senden.
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Stand · Quellen
Stand: 4. Mai 2026.
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