Documenta et Ritualia Fraternitatis Saturni

Beschluss des Gross-Orients Deutschland

Januar 1929

Faksimile in Volume I on the Fraternitas Saturni:
In Nomine Demiurgi Saturni 1925-1969, München 1998, 38-40

ORIENT BERLIN

Es wird ausdrücklich offiziell hiermit erklärt, dass die Gross-Loge mit den Adonistischen Kreisen und Logenbestrebungen in keinerlei Verbindung steht. Auch die Verbindungen mit der "Thelema-Gesellschaft" in Leipzig [Martha Küntzel, Karl Germer] sind nur rein geschäftlicher Art.

GORSS ORIENT - DEUTSCHLAND

Lt. Beschluss des höchsten Rates des S.·.S.·.G.·. wird in dieser Nummer der Logen-Zeitschrift der esoterisch-symbolische Gesamtaufbau der Loge-Grade offiziell bekanntgegeben, soweit es im Rahmen der Öffentlichkeit möglich ist. Die geistigen Ziele und Bedingungen der Vorhofgrade werden nachstehend mitgeteilt, damit auch die auswärtigen Br.·. einen festumrissenen Arbeitsplan vor sich sehem zum Vorstudium und zur Erlangung der Grade. Die Disziplinen zuu dem R+C und zu den Hochgraden bleiben geheim. Die obligatorische mündliche Prüfung zu dem Merkur-Grad findet während einer feierlichen Aufnahme-Loge statt. Dagegen werden alle anderen Prüfungen vor dem betr. Logen-Ausschuss der graduierten Br.·. gehalten. Die jeweilige Meldung zur Prüfung ist durch Logen-Weisung geregelt.

Pflichten und geforderte Kenntnisse des Neoph.·.Br.·. zur Erlangung des Merkur-Grades

  1. 1. Beherrschung von Ritual, Symbolik und Esoterik des Lehrlingsgrades.
  2. 2. Theosophische Weltanschauungslehren (Karma - Reinkarnation - 7 Prinzipien - Daseinsebenen).
  3. 3. Beherrschung der Elementar-Astrologie.
  4. 4. Grundlagen der Symbolik.
  5. 5. Schriftliche Arbeit über die Elementar-Begriffe der R+C.

Pflichten und geforderte Kenntnisse der Neoph.·.Br.·. im Merkur-Grad zur Erlangung des Gradus Solis

  1. 1. Beherrschung von Ritual, Symbolik und Esoterik des Gesellengrades.
  2. 2. Beherrschung der astrologischen Synthese.
  3. 3. Kosmische Symbolik.
  4. 4. Nachweisbare positive Tätigkeit im Sinne praktischer Logenarbeit.
  5. 5. Schriftliche Arbeit über die Elementar-Begriffe des Freimaurertums.
  6. 6. Grumdlagen der okkulten Wissenschaften im Sinne de westlichen Esoterik.

Pflichten und geforderte Kenntnisse der Neoph.·.Br.·. im Gradus Solis zur Erlangung des 1. R+C.·.Grades des Gradus Pentalphä

  1. 1. Beherrschung von Ritual, Symbolik und Esoterik des Meistergrades.
  2. 2. Esoterische Astrologie.
  3. 3. Erfolgreiche praktische Lehrtätigkeit in Loge und Studien-Gesellschaft. Literarische Mitarbeit an der "Saturn-Gnosis" oder an den Verlagspublikationen.
  4. 4. Magische Symbolik und magische Riten.
  5. 5. Schriftliche Arbeit über den esoterischen Sinn und die 3 Ausdeutungen der Hiramlegende.
  6. 6. Schriftliche Arbeit über R+C Symbolik.

Bestimmungen für die Clausuren der Loge

  1. 1. Die Clausuren dienen zur Selbstzucht, zur physischen und psychischen Reinigung. Sie sind auch nützliche zur Vorbereitung für besonderen Exercitien magischer Art, oder für die feierliche Loge der Fraternitas Saturni, - der Jahresloge.
  2. 2. Die Clausuren unterstehen dem "freien Willen" eines jeden, können aber auch vom Meister vom Stuhl angeordnet werden, um in schwierigen Lagen eines Br.·. oder einer Schw.·. hilfreich zu sein. Sie bedeuten in diesen Fällen niemals Strafe, sondern Läuterung und Prüfung! Die Anordnung geschieht unter Anhörung der Fraterschaft. Der Meister vom Stuhl und die Fraterschaft können auch die Clausuren über die ganze Loge anordnen, um eine Höchststeigerung und Konzentrierung der Kräfte zu erreichen.
  3. 3. Das Versprechen vor dem Meister vom Stuhl und auf die heilige Tafel ist unbedingt ohne jeden inneren Vorbehalt. Die Loge hat Mittel und Wege, um das Einhalten der Clausur nachzuprüfen.
  4. 4. Wer sich einer Clausur unterzieht, soll es wohlüberlegt, freudig, ohne Zwang und im Bewusstsein des angestrebten Zieles tun. Irgendwelche Belobigungen und Einflüsse auf Graderteilung haben die Einhaltungen der Clausur nicht. Sie dienen nur der eigenen esoterischen Entwicklung eines jeden, seiner Gesunderhaltung, Kräftesteigerung und damit auch besseren Einstellung und Vertiefung auf die Logenidee. Die Clausuren sind - sacrale - Kulthandlungen!
  5. 5. Jede Unterbrechung und Übertretung der Clausuren ist sofort dem Meister vom Stuhl mündlich zu unterbreiten. Die Konseqünzen sind mit Festigkeit zu tragen, jedoch wird der Meister vom Stuhl und die Fraterschaft in geeigneten Fällen immer Verständnis und Verzeihen zeigen. Die erteilten Bussen für Übertretungen sind bedingungslos einzuhalten und auszuführen. Sie sind nur geistiger Art, im Sinne der Logen-Idee.

Es gibt folgende Clausuren

ClausurDaür
Vorbereitende Clausur9 Tage
1. Kleine Clausur15 Tage
2. Mittlere Clausur45 Tage
3. Strenge Clausur90 Tage
4. Mönchs-Clausur180 Tage

Die vorbereitende Clausur (9 Tage)

Einschränkungen

Lebensgewohnheiten, wenig oder kein Fleisch, wenig Alkohol, Sexualverkehr, Affekte (Zorn, Ärger, Lüge etc.), gesellschaftlicher Verkehr in jeder Form.

Verboten

Rauchen, öffentliche Vergnügungsstätten, Variete, Kabarett, Zirkus, Kino, Tanzen und ähnliches.

Vorschriften

Wöchentlich 1 Fastentag. Täglich eine halbe Std. Exercitium (Meditation, Mantram, Selbstbesinnung). Traumbeobachtung und Aufzeichnung der Träume. (Diese sind dem Meister vom Stuhl vorzulegen). Tagebuch führen über alle wichtigen Ereignisse. - Besondere Betonung der Atem- und Konzentrationsübungen. - Willensübungen in Selbstbeherrrschung und Selbstzucht. - Täglich eine Viertelstunde über das Mantram:

Mein Körper ist das Gefäss Atmas,

Tempel der Seele,

Meine Seele ist der Fohat Atmas,

In meinem Körper manifestiert.

Ich werde Körper und Seele rein halten.

Damit sie in kosmischem Klange Atmas schwingen.

AUM!

Darüber Aufzeichnungen machen.

1. Kleine Clausur (15 Tage)

Einschränkungen

Kaffee, Tee, Gesellschaftlicher Verkehr.

Verboten

Fleisch, Alkohol, Rauchen, Sexualverkehr, Affekte (Zorn, Ärger, Hass, Lüge etc.). Erotische Gespräche, zweideutige Witzeleien, bez. Literatur. Variete, Kabarett, Zirkus, Kino, Tanzen und ähnliches.

Gestattet

Fisch, Ernste Konzerte, Theater.

Vorschriften

Wöchentlich 1 Fastentag. Eine halbe St. Exercitium (Meditation, Mantram, Selbstbesinnung) Täglich. - Traumbeobachtung und Aufzeichnung der Träume. (Dem Meister vom Stuhl vorzulegen), - Tagebuch führen über wichtige Ereignisse. - Atem- und Konzentrationsübungen, Willensübungen, Selbstbeherrschung, Selbstzucht. - Täglich eine Viertelstunde Meditation über das Mantram:

Ich tü stets meine Augen auf! - Stets!

Im Wachen und im Traum! - Stets! -

Meine Worte und meine Werke will ich hüten.

Ich strenge mich an, - damit meine Ausbildung schneller gehe.

Meine Ausbildung?

Fortwährend denke ich an mein göttliches Wesen

und fortwährend handle ich danach! -

Darüber Aufzeichnungen machen.

Mittlere Clausur (45 Tage)

Wie Clausur 1.

Strenge Clausur (90 Tage)

Verboten

Fleische, Fisch, Alkohol, Rauchen, Sexualverkehr, alle Arten erotischer und sexüller Befriedigung und Reizung, auch in Gedanken. - Erotische Gespräche, zweideutige Witzeleien, Affekte jeder Art, Kaffee, Tee, sonstige Rauschgifte. - Jeder persönliche Umgang mit dem anderen Geschlecht. - Jeder gesellschaftliche Verkehr, soweit er nicht die Loge betrifft. - Variete, Kabarett, Zirkus, Kino, Theater, Kaffehäuser, Tanz- und Vergnügungsstätten und ähnliches.

Gestattet

Ernste Konzerte.

Vorschriften

Wöchentlich 2 Fastentage. Täglich 1 St. Exercitium (Meditation, Mantram, Selbstbesinnung). - (Werden vom Meister vom Stuhl gegeben). Traumbeobachtung und Aufzeichnung. - Atem- und Konzentrationsübungen. - Willensübungen. 2mal wöchentlich Transmutationsübung der Sexualkräfte. Täglich eine halbe Stunde ein besonderes Mantram. (Wird vom Meister vom Stuhl gegeben). Tagebuch führen.

Mönchs-Clausur (180 Tage)

Dafür werden vom Meister vom Stuhl besondere, geheime Instruktionen gegeben.