Ordo Templi Orientis Theodor Reuss
Konstitution des O.T.O. datiert mit Juni 1906
INRI 1906
Allgemeine Satzungen des Ordens der
Orientalischen Templer
O.T.O.
1. Name und Zweck.
Unter dem Namen
Orientalische Templer Orden
O.T.O.
ist ein internationaler Verein reorganisiert
worden, welcher den Zweck verfolgt:
a. Das Studium der hermetischen Wissenschaften
anzuregen, seine eingeweihten Mitglieder in diesen Wissenschaften zu
unterrichten und die Lehren des Ordens in Wort, Schrift und Tat zu propagieren;
b. Lehranstalten zu gründen und zu verwalten, in
welchen die hermetischen Wissenschaften gelehrt werden;
c. Heimstätten zu gründen und zu verwalten, in
welchen den eingeweihten Mitgliedern Gelegenheit gegeben wird, nach den
Ordenslehren und gemäss den Hausgesetzen des Ordens (Ordensregeln) zu leben.
2. Sitz.
Der Orden ist international, mit dem
Verwaltungssitze in London. Von dort werden Zweigvereine gegründet, die von der
obersten Ordensleitung (Exekutive) abhängig bleiben.
3. Mitgliedschaft
1. Eintritt
a. Mitglied kann jede unbescholtene und
verfügungsberechtigte Person werden.
b. Der Antrag dazu muss schriftlich durch
Unterzeichnung der Satzungen geschehen.
c. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss der
obersten Ordensleitung (Exekutive nach Ordensbrauch).
d. Ausser einzelnen Personen können Zweigvereine
(Heimstätten, Synoden, Logen etc. genannt) dem Orden angehören.
e. Jeder Zweigverein (gleichviel unter welchem
Sondernamen derselbe gegründet ist und existiert) muss bei der
Ortspolizeibehörde angemeldet werden und kann für seine lokalen Bedürfnisse
diese Satzungen durch eigene Beschlüsse ergänzen. Derartige Lokal-Satzungen
dürfen aber in keinem Punkte weder im Worte noch im Geiste, diesen
Ordens-Satzungen zuwiderlaufen.
2. Austritt.
Die Mitgliedschaft erlischt:
a. Durch den Tod des Mitgliedes. In diesen Falle
hat der Bürge (oder Führer) des Verstorbenen die Insignien und Ordenspapiere an
sich zu nehmen und sie dem Ordensmeister unverzüglich einzuhändigen.
b. Durch freiwilligen Austritt. Aufnahme-Papiere,
Ordensinsignien und sonstige Ordensschriftstücke sind beim Austritt an den
Ordensmeister gegen Rückgabe der bei der Aufnahme eingezahlten M. 16,-, welche
als eine für die richtige Rückgabe gestellte Kaution gelten, zurückzusenden.
Zuwiderhandelnde machen sich nach den Landesgesetzen schuldig.
c. Durch Ausschluss. Ueber den Ausschluss eines
Mitgliedes entscheidet die oberste Ordensleitung (Exekutive) allein. Der
Beschluss derselben ist unanfechtbar.
d. Da nach 6 der Ordenssatzung alles von den
Mitgliedern eingezahlte Geld, oder eingebrachte Gut, als eingeworfenes Gut angesehen
wird, auf das nur der Orden als Ganzes, nicht aber ein Einzelmitglied irgend
einen Anspruch erheben kann, so verliert beim Ausscheiden der Ausscheidende
alle Rechte an den Orden und dessen Vermögen.
e. Wer ein ganzes Jahr nichts von sich hören lässt,
oder wer mit seinen Beiträgen etc. ein ganzes Jahr im Rückstande bleibt, wird
aus der Liste der Mitglieder gestrichen, und verliert damit alle seine Rechte
und Ansprüche an den Orden und dessen Vermögen.
3. Klassifikation der
Mitglieder.
Die Mitglieder werden eingeteilt:
a. Eingeweihte (aktive Mitglieder);
b. Laien (inaktive Mitglieder);
c. Prüflinge (korrespondierende Mitglieder).
Nur die aktiven Mitglieder (Eingeweihte) sind
stimmberechtigt.
4. Mitglieder-Versammlungen.
1. Vorstands-Versammlungen werden nach Bedarf von
der obersten Ordensleitung (Exekutive) einberufen.
2. Allgemeine Versammlungen der Mitglieder werden
nach Bedarf von der obersten Ordensleitung (Executive) einberufen.
Ausserdem auch auf schriftlichen Antrag von
mindestens sieben aktiven Mitgliedern.
5. Ordens-Vorstand
1. Derselbe besteht aus einem auf Lebenszeit
gewählten Ordensmeister, dem die geistige Oberleitung, und einem
Ordens-Direktorium, dem die geschäftliche Leitung des Ordens obliegt.
2. Das Ordens-Direktorium wird vom obersten
Ordensleiter, dem Ordensmeister, gewählt und eingesetzt, und besteht aus
mindestens drei aktiven Mitgliedern.
3. Nach Aussen vertritt den Orden der oberste
Ordensleiter (der Ordensmeister), allein, er ist die Exekutive des Ordens-Direktoriums.
6. Beiträge
1. Jedes Mitglied hat ein einmaliges Eintrittsgeld
und einen jährlichen Beitrag pränumerando an die Ordenskasse zu zahlen. Die
Höhe dieser Beiträge ist dem freien Ermessen des Mitgliedes anheimgestellt,
insofern selbe nicht weniger betragen wie:
M. 1.- pro Monat Beitrag für Prüflinge,
M. 2.- pro Monat Beitrag für Laien,
M. 5.- pro Monat Beitrag für Eingeweihte, und
M. 20.- als erstes Eintrittsgeld.
2. Für die bei der Aufnahme als Prüfling zu
übergebenden Ordensinsignien, und für die während der Mitgliedschaft zu
empfangenden Ordensschriften, sind bei der Aufnahme M. 16.- (20 francs) als
Kaution zu entrichten.
3. Alle von den Mitgliedern eingezahlten Beiträge
und Gelder, und sonstwie überlassenes Gut, werden als ein eingeworfenes Gut
angesehen, auf welches nur der Orden als Ganzes, oder Bedürftige nach Beschluss
der obersten Ordensleitung zum Nutzen des Ordens, Anspruch erheben können.
4. Alle Ordensinsignien und Ordensschriften
verbleiben stets Eigentum des Ordens.
5. Die Kassenverwaltung hat jedes Jahr im Januar
den aktiven Ordensmitgliedern Rechnung abzulegen.
7. Auflösung des Ordens
1. Der Orden kann sich nur auflösen, wenn eine von
der obersten Ordensleitung zu diesem Zwecke nach dem Ordenssitze einberufene
Versammlung der Mitglieder mit drei Viertel Stimmenmehrheit der aktiven
Mitglieder die Auflösung beschliesst.
2. Die Versammlung, welche die Auflösung des Ordens
beschliesst, hat auch über die Verwendung des Ordensvermögens Beschluss zu
fassen. Der Mehrheitsbeschluss von drei Viertel der Anwesenden ist gültig.
8. Aenderung der Satzungen
1. Eine Aenderung dieser Satzungen kann nur in
einer, von der obersten Ordensleitung einzuberufenden, allgemeinen Versammlung
der aktiven Mitglieder vorgenommen werden, wenn drei Viertel der aktiven
Mitglieder für die Aenderung stimmen.
2. Ein Antrag auf Aenderung der Satzungen muss, von
mindestens sieben aktiven Mitgliedern unterzeichnet, der obersten Ordensleitung
eingereicht werden.
9. Ordensregeln und
Ordenslehren
Zur Erreichung des in 1 genannten Ordenszweckes
verfügt der Orden über einen Lehrgang, welcher den Mitgliedern auf Grund von
besonderen Bestimmungen (Ordensregeln) zugänglich ist.
London, den 21. Juni 1906
Der Ordensmeister
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