Theodor Reuss - Constitution June 1906 - Ordo Templi Orien</font>tis

Ordo Templi Orientis Lamen 1906

Ordo Templi Orientis
Theodor Reuss

Konstitution des O.T.O.
datiert mit Juni 1906

INRI 1906
Allgemeine Satzungen des Ordens der Orientalischen Templer
O.T.O.

1. Name und Zweck.


Unter dem Namen
Orientalische Templer Orden
O.T.O.
ist ein internationaler Verein reorganisiert worden, welcher den Zweck verfolgt:

a. Das Studium der hermetischen Wissenschaften anzuregen, seine eingeweihten Mitglieder in diesen Wissenschaften zu unterrichten und die Lehren des Ordens in Wort, Schrift und Tat zu propagieren;
b. Lehranstalten zu gründen und zu verwalten, in welchen die hermetischen Wissenschaften gelehrt werden;
c. Heimstätten zu gründen und zu verwalten, in welchen den eingeweihten Mitgliedern Gelegenheit gegeben wird, nach den Ordenslehren und gemäss den Hausgesetzen des Ordens (Ordensregeln) zu leben.

2. Sitz.


Der Orden ist international, mit dem Verwaltungssitze in London. Von dort werden Zweigvereine gegründet, die von der obersten Ordensleitung (Exekutive) abhängig bleiben.

3. Mitgliedschaft

1. Eintritt


a. Mitglied kann jede unbescholtene und verfügungsberechtigte Person werden.
b. Der Antrag dazu muss schriftlich durch Unterzeichnung der Satzungen geschehen.
c. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss der obersten Ordensleitung (Exekutive nach Ordensbrauch).
d. Ausser einzelnen Personen können Zweigvereine (Heimstätten, Synoden, Logen etc. genannt) dem Orden angehören.
e. Jeder Zweigverein (gleichviel unter welchem Sondernamen derselbe gegründet ist und existiert) muss bei der Ortspolizeibehörde angemeldet werden und kann für seine lokalen Bedürfnisse diese Satzungen durch eigene Beschlüsse ergänzen. Derartige Lokal-Satzungen dürfen aber in keinem Punkte weder im Worte noch im Geiste, diesen Ordens-Satzungen zuwiderlaufen.

2. Austritt.

Die Mitgliedschaft erlischt:

a. Durch den Tod des Mitgliedes. In diesen Falle hat der Bürge (oder Führer) des Verstorbenen die Insignien und Ordenspapiere an sich zu nehmen und sie dem Ordensmeister unverzüglich einzuhändigen.
b. Durch freiwilligen Austritt. Aufnahme-Papiere, Ordensinsignien und sonstige Ordensschriftstücke sind beim Austritt an den Ordensmeister gegen Rückgabe der bei der Aufnahme eingezahlten M. 16,-, welche als eine für die richtige Rückgabe gestellte Kaution gelten, zurückzusenden. Zuwiderhandelnde machen sich nach den Landesgesetzen schuldig.
c. Durch Ausschluss. Ueber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die oberste Ordensleitung (Exekutive) allein. Der Beschluss derselben ist unanfechtbar.
d. Da nach 6 der Ordenssatzung alles von den Mitgliedern eingezahlte Geld, oder eingebrachte Gut, als eingeworfenes Gut angesehen wird, auf das nur der Orden als Ganzes, nicht aber ein Einzelmitglied irgend einen Anspruch erheben kann, so verliert beim Ausscheiden der Ausscheidende alle Rechte an den Orden und dessen Vermögen.
e. Wer ein ganzes Jahr nichts von sich hören lässt, oder wer mit seinen Beiträgen etc. ein ganzes Jahr im Rückstande bleibt, wird aus der Liste der Mitglieder gestrichen, und verliert damit alle seine Rechte und Ansprüche an den Orden und dessen Vermögen.

3. Klassifikation der Mitglieder.

Die Mitglieder werden eingeteilt:

a. Eingeweihte (aktive Mitglieder);
b. Laien (inaktive Mitglieder);
c. Prüflinge (korrespondierende Mitglieder).
Nur die aktiven Mitglieder (Eingeweihte) sind stimmberechtigt.

4. Mitglieder-Versammlungen.


1. Vorstands-Versammlungen werden nach Bedarf von der obersten Ordensleitung (Exekutive) einberufen.
2. Allgemeine Versammlungen der Mitglieder werden nach Bedarf von der obersten Ordensleitung (Executive) einberufen.


Ausserdem auch auf schriftlichen Antrag von mindestens sieben aktiven Mitgliedern.

5. Ordens-Vorstand


1. Derselbe besteht aus einem auf Lebenszeit gewählten Ordensmeister, dem die geistige Oberleitung, und einem Ordens-Direktorium, dem die geschäftliche Leitung des Ordens obliegt.
2. Das Ordens-Direktorium wird vom obersten Ordensleiter, dem Ordensmeister, gewählt und eingesetzt, und besteht aus mindestens drei aktiven Mitgliedern.
3. Nach Aussen vertritt den Orden der oberste Ordensleiter (der Ordensmeister), allein, er ist die Exekutive des Ordens-Direktoriums.

6. Beiträge


1. Jedes Mitglied hat ein einmaliges Eintrittsgeld und einen jährlichen Beitrag pränumerando an die Ordenskasse zu zahlen. Die Höhe dieser Beiträge ist dem freien Ermessen des Mitgliedes anheimgestellt, insofern selbe nicht weniger betragen wie:

M. 1.- pro Monat Beitrag für Prüflinge,
M. 2.- pro Monat Beitrag für Laien,
M. 5.- pro Monat Beitrag für Eingeweihte, und
M. 20.- als erstes Eintrittsgeld.

2. Für die bei der Aufnahme als Prüfling zu übergebenden Ordensinsignien, und für die während der Mitgliedschaft zu empfangenden Ordensschriften, sind bei der Aufnahme M. 16.- (20 francs) als Kaution zu entrichten.
3. Alle von den Mitgliedern eingezahlten Beiträge und Gelder, und sonstwie überlassenes Gut, werden als ein eingeworfenes Gut angesehen, auf welches nur der Orden als Ganzes, oder Bedürftige nach Beschluss der obersten Ordensleitung zum Nutzen des Ordens, Anspruch erheben können.
4. Alle Ordensinsignien und Ordensschriften verbleiben stets Eigentum des Ordens.
5. Die Kassenverwaltung hat jedes Jahr im Januar den aktiven Ordensmitgliedern Rechnung abzulegen.

7. Auflösung des Ordens


1. Der Orden kann sich nur auflösen, wenn eine von der obersten Ordensleitung zu diesem Zwecke nach dem Ordenssitze einberufene Versammlung der Mitglieder mit drei Viertel Stimmenmehrheit der aktiven Mitglieder die Auflösung beschliesst.
2. Die Versammlung, welche die Auflösung des Ordens beschliesst, hat auch über die Verwendung des Ordensvermögens Beschluss zu fassen. Der Mehrheitsbeschluss von drei Viertel der Anwesenden ist gültig.

8. Aenderung der Satzungen


1. Eine Aenderung dieser Satzungen kann nur in einer, von der obersten Ordensleitung einzuberufenden, allgemeinen Versammlung der aktiven Mitglieder vorgenommen werden, wenn drei Viertel der aktiven Mitglieder für die Aenderung stimmen.
2. Ein Antrag auf Aenderung der Satzungen muss, von mindestens sieben aktiven Mitgliedern unterzeichnet, der obersten Ordensleitung eingereicht werden.

9. Ordensregeln und Ordenslehren


Zur Erreichung des in 1 genannten Ordenszweckes verfügt der Orden über einen Lehrgang, welcher den Mitgliedern auf Grund von besonderen Bestimmungen (Ordensregeln) zugänglich ist.


London, den 21. Juni 1906

Der Ordensmeister










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